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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1900-01-01 · 3 (1900) · p. Seite 122

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
3 (1900)
Article
Liebe und Gerechtigkeit in den Begriffen Gott und Mensch
Date
1900-01-01
Page
Seite 122 (sequence 49)
Language
German
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123 sofern er Mensch ist. Man wähne nicht, der Mensch würde selbst zum Mörder, indem, er den Mörder tödtet. Vielmehr würde ohnedies der Begriff des Menschen nur schwer und nur auf Umwegen, die auch von der heutigen Kultur noch .nicht geebnet sind, zur sittlichen Erfüllung gelangen. Was sollte sonst mit dem Mörder geschehen, im Anfang der Kultur? Nicht auf die Gesellschaft geht diese Frage, wie sie zu schützen oder abzuschrecken seisondern auf den Mörder selbst. Für ihn giebt es nur ein Mittel, das chn noch retten kann: das ist die Buße. Für die Buße aber reicht der Augenblick des Todes hin. Die alte Welt dachte bisweilen anders darüber; besonders, wenn es sich um einen Menschen handelte, der keine Ehre hatte, dem keine Ehre zugestanden wurde. Die griechischen Verwandten durften Lösegeld annehmen, und auch wenn der tödtlich Getroffene vor seinem Tode dem Mörder die Schuld erließ, so erlosch die Blutrache. Auch bei den Germanen konnte die Blutrache durch Wehrgelder abgelöst werden. Das mosaische Recht hat den Blut-Erlöser nicht grundsätzlich abgeschafft. Desto gründlicher aber wurde diese dem Princip des Gerichts widerstreitende Sitte durch die gesetzlichen Verordnungen entwurzelt. In Griechenland und in Rom haben die Verwandten das Recht und die Pflicht, gegen den Mörder Klage zu führen. Der Staat aber erhebt keine Anklage*). Somit blieb der Mord, als eine Sache des Privatrechts, anerkannt. Dagegen hat das mosaische Recht den Mord dem Privatrecht entrückt durch den Grundsatz: ״Ihr dürft nicht Lösegeld n ehmen für das Leben eines Mörders." (4. M. 35, 31.) Und wenn man den Mörder nicht kennt, so wird in einer besonderen feierlichen Prozedur die Versöhnung Gottes angerusen. (5. M 21.) Das Lösegeld (כופר) steht im Widerspruch zur Versöhnung. (;כפת־) Die Vergeltung, als Versöhnung, schaffte das Sündengeld des Lösegeldes ab. Endlich hat die Einrichtung der Zufluchtsstätten für den unvorsätzlichen Todtschlag die eingewurzelte Sitte der Blutrache entkräftet. In Griechenland fand der Mörder Zu- *) S. Mayer, die Rechte der Israeliten, Athener und Römer, B. III, S. 47.

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