Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Liebe und Gerechtigkeit in den Begriffen Gott und Mensch
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 120 (sequence 47)
- Language
- German
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121 zugleich Versöhnung sein. Daß dem erzürnten Gotte in dem Opfer der Sühne Genugthuung widerfahre, die seinen neidischen Haß beschwichtigen könne, das ist eine Anschauung, die der ״neidischen Gottheit" des Heidenthums angehört, und die den strikten Gegensatz zur prophetischen Gottheitsidee bildet. Die Gerechtigkeit ist als der Hauptweg Gottes erkannt; und diesen Weg der Gottheit sollte auch der Fremdling thatsächlich anerkennen, sofern er sittliche und politische Ebenbürtigkeit verdient. Das erste der sieben noachidischen Gebote betrifft die Einsetzung des Rechts. Die Versöhnung kann Vergeltung nicht vermeiden. Aber die Vergeltung muß aus dem Princip der Versöhnung entspringen, und also die Versöhnung zum Ziele haben. Im Zusammenhang der religiösen Begriffe schuf die Versöhnung den Begriff der Person. (Vgl. oben S. 110,s.) Dieser Begriff ist in der Religion der Wechselbegriff der Gottheit. Im Recht ist der Begriff der Person der Wechselbegriff der Gemeinschaft. Ohne das Individuum der Person giebt es keine Gemeinschaft. Aber ebenso bleibt ohne die Gemeinschaft von der menschlichen Person nur die leere Abstraktion eines isolirten Individuums übrig. Das Rechtssubject ist das Individuum der Gemeinschaft. Und nur das Gemeinschafts-Individuum bildet die sittliche Person. Die religiöse Person der Sittlichkeit wird durch den Begriff der Sünde gebildet, wie wir bei Ezechiel gesehen haben. (Oben S. 112.) Im Zusammenhang der rechtlichen Begriffe bildet das Analogon zur Sünde die Ehre. Die Ehre ist der juristische Ursprung der Gerechttgkeit. Die Ehre ist die Idee des rechtlichen Daseins der Person; die Seele dieses Lebens. Und die Ehre gehört nicht nur dem isolirten Einzelnen an: sie ist ebenso die Ehre des Hauses, des Geschlechtes, des Stammes. Sie ist also das Wahrzeichen des Individuums der Gemeinschaft. Wie die Sünde unter dem Zeichen der Liebe steht, so die Ehre unter dem der Achtung. Achtung ist die Liebe, welche nichts Anderes bedeuten will und soll, als die schrankenlose unbedingte Anerkennung von Mensch und Mensch. Diesen Grundsatz der Achtung bezeichnet das Sinnbild der Ehre. Es ist zugleich das Feld- Zeichen für die bürgerlichen Kämpfe um die Gleichheit der