Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Liebe und Gerechtigkeit in den Begriffen Gott und Mensch
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 109 (sequence 36)
- Language
- German
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110 sicht entstehen, so wollen wir es jetzt einmal schroff ausdrücken, als ob die Liebe nur ein Schmeichelname für den allmächtigen Gott wäre; das Wesen des Menschen aber nur in der Schwäche und Bedürftigkeit seines Verstandes und seines Herzens berücksichtigte. Daß der Mensch dagegen, wie es im Psalm heißt, nur um Weniges der Gottheit er- - mangele, davor zeigt dsi Liebe keinen Respekt. Die Liebe ist stets mit der Gnade verbunden. Das bedeutete uns, der Mensch'habe sie nicht verdient. Nun könnte man meinen, das Wesen Gottes werde in dieser Ueberspannung seiner sieien Liebe um so vollendeter beschrieben, je deutlicher die Mangelhaftigkeit des Menschen sich dabei herausstellte. Aber das ist ein grundsätzlicher Jrrthum. Gottes Wesen kann nicht in und mit der Entwürdigung des Menschen bestehen. Ohne die sittliche Selbständigkeit des Menschen kann es keine Vollkommenheit Gottes geben. So werden wir auf den Gedanken geführt, daß die Liebe Gottes ihren letzten Grund doch nur in der Hilfsbedürftigkeit und Gebrechlichkeit des Menfchen habe, wie ein alter Erklärer der dreizehn Eigen-- fchasten die Treue in der Liebe so begründet, daß ohne sie die Welt keinen Bestand gehabt hätte. Nach neuerem Sprachgebrauche würde man daher sagen dürfen, die Liebe sei nicht sowohl ein sittliches, ethisches Attribut, als vielmehr ein religiöses, d. h. vorzugsweise das Verhältniß Gottes zu den Menschen bestimmendes. Diejenige Tugend, welche das Attribut der Liebe zu ergänzen hat, ist die Gerechtigkeit. Wenn die Liebe das religiöse Atttibut genannt wurde, so darf die Gerechtigkeit als das ethische Attribut bezeichnet werden. In ihr vollzieht sich die Anerkennung des Menschen, als eines sittlichen Wesens, ohne Rücksicht auf seine Staubgeborenheit. Die Gerechttgkeit ist die Idee des Rechtes. Und das Recht besteht in dem Vollzug von Rechtsverhältnissen, welche Rechtspersonen zur Voraussetzung haben. Das Attribut der Gerechttgkeit bedeutet daher die Anerkennung des sieien menschlichen Individuums gegenüber dem Weltenlenker. Die väterliche Ge- Walt tritt zurück, und die Kinder werden Herren in dem eigenen Hause ihrer Weltgeschichte. Auch geschichtlich ist die Gerechttgkeit Gottes früher als