Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Liebe und Gerechtigkeit in den Begriffen Gott und Mensch
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 86 (sequence 13)
- Language
- German
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87 aud) nicht durchaus auf die eigenen Volksgenossen. Am bedeutet keineswegs ausschließlich das politische Volk; sondern Gemeinschaft überhaupt, auch sittliche, religiöse Gemeinschaft (עמית במצות). Aber abgesehen von solchen sprachlichen Erwägungen; glaubt man denn, daß die Rache nur gegen Volksgenossen verboten sei, und nicht gegen Jedermann? Der angezogne Vers schließt eine Reihe von sittlichrechtlichen Vorschriften ab, die durch den Spruch eingeleitet Werden: ״Heilig sollt Ihr sein, denn heilig bin ich, der Herr, euer Gott". Die Reche beginnt mit den Geboten, Vater und Mutter zu ehren, und die Sabbate zu beobachten. Der Sabbat führt zu der Armen-Gesetzgebung über die Nachlese. Aber neben dem Armen steht hier der Fremdling. ״Dem Armen und dem Fremdling sollst du sie überlassen. Ich bin der Herr, dein Gott." Dann folgt das Verbot zu stehlen, abzuleugnen und zu lügen. Endlich: ״Ihr sollt nicht schwören bei meinem Namen zum Falschen." Und daraus wieder: ״Du sollst nicht übervortheilen deinen Nächsten und nicht berauben. Es soll nicht übernachten der Lohn der Miethlings bei dir bis zum Morgen." Diese Vorschrift ist wiederholt (5. M. 24,15): ״Du sollst nicht bedrücken (8c. ihm nichts vorenthalten) den armen und dürfttgen Miethling, er sei von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen in deinem Lande, in deinen Thoren. An seinem Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, und es gehe nicht darüber die Sonne unter; denn er ist arm, und danach trägt er sein Verlangen. Daß er nicht über dich zum Herrn schreie, und an dir eine Sünde sei." Also der Fremdling hat auch das. natürliche Recht, zum Herrn zu schreien über das Unrecht, das ihm ein Jsraelite zugesügt. Gott ist auch für ihn da. Indessen wird der Fremdling hier doch noch von dem Bruder unterschieden. Aufgehoben wird auch dieser Unterschied (3. M. 25,35): ״Und wenn dein Bruder verarmt, und es wankt seine Hand neben dir, so halte ihn austecht, er sei ein Fremdling oder Beisaß, daß er lebe bei dir. Du darfft nicht Zins nnd Ueberschuß von chm nehmen. Und du sollst dich scheuen vor deinem Gotte, und daß dein Bruder neben dir lebe." Hier also wird ausdrücklich und wiederholentlich der