Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Liebe und Gerechtigkeit in den Begriffen Gott und Mensch
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 85 (sequence 12)
- Language
- German
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86 freunds, dessen Grundbedeutung der Fremdling ist (X60.08). Der höchste ihrer Götter wird der Schutzherr des Fremdlings oder des Gastfreunds (Zeus Xenios). Bei den Griechen erscheint der Fremdling, gemäß ihren colonialen und kriegerischen Unternehmungen, welche ihr Epos widerspiegelt, als Gastfreund. Als solche erkennen.sich Glaukos und Diomedes. Von solchen Zügen fahrender Ritter enthalten unsere heiligen Bücher geringe Spuren. Dagegen sind sie erfüllt von wichtigen Zeugnissen für die Anfänge der wirthschastlichen und der rechtlichen Kultur. Und so ist der Fremdling hier nicht der Gastfreund aus fernem Lande, sondern der Beisaß im eigenen Lande (גר תושב). In dem Fremdling-Beisaß ist die Quelle, die psychologische, zu erkennen für den Menschen, als den Nächsten. Der Nächste bildet den Gegensatz zum Volksgenossen. Hugo Grotius nimmt den Nächsten auch noch für den Israeliten; aber er verfehlt nicht hinzuzufügen, daß die Verbote der Schädigung auch aus die in den Bund Abrahams nicht aufgenommenen Einwohner erstreckt worden seien. Ita Thalmudici*). Das Zugeständniß erscheint somit abgedrungen und auf die Negative eingeschränkt, aber es ist doch nicht gänzlich vorenthalten. Auf seinem Völker-Recht beruht das moderne Natur-Recht, und nicht zum geringsten Theil deshalb die moderne Ethik. Für ihn sind der Talmnd und Maimonides und Saadja selbst noch vielbenutzte Quellen, trotzdem er gerade Recht und Ethik von der Bevormundung durch die Theologie bestell. Für die heutige Exegese, die sich die kritische nennt, besteht die Jnterpretationsregel, das zweite Glied eines Satzes unverbrüchlich mit dem ersten nach dem vollen Inhalt seiner Worte zu verknüpfen. Der Vordersatz aber (3. M. 19,18) lautet: ״Du sollst nicht rachgierig und nachtragend sein gegen die Söhne deines Volkes". Daher kann der Nachsatz: ״und liebe deinen Nächsten als dich selbst"**) den Nächsten nur. als Volksgenossen denken! Indessen der Ausdruck der Söhne deines Volkes bezieht sich *) De jure beUi ac pacis I, c. 2, § 8,9. **) Richtiger: er ist dir gl eich. Denn wie dich selber dürfte nach Wessely's Bemerkung nicht במוך! sondern müßte כנפשך heißen.