Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Wohlthätigkeit im talmudischen Zeitalter
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 68 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3111067-3111072-3112999--0720-3113088- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
69 an welchem sie gesammelt worden, bestimmt waren, gehörten die Almosen der Schüssel, soweit ihr Inhalt reicht, „den Armen der ganzen Welt". Sie bestanden aus einer täglich von Haus zu Haus gemachten Sammlung von Nahrungsmitteln aller Art, gelegentlich auch von Geld, welches ebensalls täglich ausgetheilt wurde. Diese Sitte der Schüssel, jenen primitiven Zeiten angemessen, dürfte dem Gebrauch der „Gemeinde-Büchsen" und „Gemeinde-Kollekten" ähnlich sein, welcher in England im 16. Jahrhundert vorherrschte, und welcher gesetzliche Weihe durch einen Erlaß Heinrichs VIEL erhielt: „-Item, zwei oder drei Mal in jeder Woche sollen zwei oder drei aus jeder Parochie gewisse von euch für arm gehaltene Leute bestimmen, das verdorbene Fleisch (drohen meat) und Ueberbleibsel und die schlechten (retii8e) Getränke aus jedem Haushalte einzusammeln und gleichmäßig unter den Armen nach ihrem Belieben und Gutdünken zu vertheilen". Nur waren die Sammler und Vertheiler von Kupa und Tamclmi nicht „gewisse von euch für arm gehaltene Leute", sondern unbesoldete Männer von hohem Charakter, welche auf die Stellung eines Gemeindebeamten Werth legten. Die Pflicht, zu den Gaben der Schüssel in liebevoller Weise beizutragen, wurde bei den reicheren Leuten durch die Gewohnheit, Arme als Gäste aufzunehmen, noch ergänzt* *). Plätze an ihren Tischen und Betten wurden häufig für Reifende, zum Mindesten über Sabbath und Festtage, bereit gehalten**). Die eigenthümliche Verbindung von Verstand und Gefühl im talmudischen Gesetzbuch zeigt sich wieder in den Vorschriften, welche bestimmen, wer von den Armengaben nehmen soll und wer nicht. „Wer genug hat für zwei Mahlärztliches Honorar, gesetzliches Schmerzensgeld für ungerecht Verurtheilte, Lösegeld für Gefangene, Schmucksachen für Bräute, Ammen für verwaiste Kinder. *) Spanische Juden ließen oft ihre Särge aus dem Holze der Tische machen, an welchen sie mit ihren nicht „tasüiouablsu" Gästen gesessen hatten. **) Diese Sitte hat sich bis in die neuere Zeit erhalten. Wir brauchen nur an Mendelssohn zu denken, der, blutarm nach Berlin gekommen, einige Mahlzeiten in der Woche bei einem seiner Glaubensgenoffen, bei einem andern Obdach in einer Dachstube empfing.