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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1900-01-01 · 3 (1900) · p. Seite 67

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
3 (1900)
Article
Wohlthätigkeit im talmudischen Zeitalter
Date
1900-01-01
Page
Seite 67 (sequence 8)
Language
German
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68 versorgt werden", sondern auch: „Fehlt ihm ein Weib, möge ibm ein Weib angetraut werden, und ist es eine Frau, so möge ihr ein Mann angetraut werden." Erinnert diese eigenthümliche Versorgung nicht an Voltaires Stichelei: „Fes juifs ont toujours regarde comme lenrs deux grands devoirs des enfants et de l’argent?“ Vielleicht ist aber trotz Voltaire und sogar Malthus das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen, — ja, möglich, daß durch „unvorsichtige" Heirathen und große Familien der neue Glaube an die „Auslese der Besten" (Surviral of the Fittest) am ehesten verwirklicht werde. Wie wir wissen, sind Philosophen nicht immer konsequent, und wenn in einem andern Worte Voltaires Wahrheit liegt: Voyez les registres affreux de vos grelles crimines, vous y trouvez cent garcons de pendus ou de roues contre un pere de familles“ — dann spricht sicherlich etwas zu Gunsten des jüdischen Systems. Dies aber nur nebenbei, da die Statistik, die empfindlichste und empfänglichste der Wissenschaften, den Ausschlag giebt. — Dieses ehemalige „Antrauen" war nun keineswegs nur eine leere Form, eine bloße Verlobung zweier Armer, es war ein ernster und wichtiger Brauch, ein Heirathsgut für ein mittelloses Paar, das sonst nicht heirathen könnte, zusammenzubringen. Nach talmudischem Codex waren Heirathen gesetzlich nicht vollgiltig, so lange nicht irgend wie eine Summe für die Frau stipulirt war, welche, wie hier in Parenthese bemerkt sein mag, unsrer modernen Gesetzgebung gegenüber sich so weit im Vortheil befand, als sie in gleichem Maße zu besitzen und zu verwalten berechtigt war, wie ihr Gatte. Während aber die Almosen des Korbes, obgleich ziemlich verschieden angewendet*), nur für die Armen des Ortes, *) Wir ersehen aus mitteralterlichen Quellen die weite Ausdehnung dieser Art von Unterstützung. In einem merkwürdigen alten Buche, von Rabbi Elijah ha-Cohen ben Salomo Abraham aus Souyuna (gest. 1729) veröffentlicht, finden wir ein Verzeichniß „jüdischer Wohlthaten", zu welchen, wie er sagt, „alle frommen Juden beisteuerten". Wir zählen da über 70 der verschiedensten Arten, „die hungrige Seele" zu befriedigen. Sie schließen ein: Das Leihen von Geld und von Büchern, die Zahlung von Mitgift und Begräbnißkosten; ferner

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