Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 3 (1900)
- Article
- Wohlthätigkeit im talmudischen Zeitalter
- Date
- 1900-01-01
- Page
- Seite 64 (sequence 5)
- Language
- German
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65 In der That lassen uns jene unermüdlichen, gelegentlich auch, man muß es gestehen, ermüdenden Rabbinen wenig Raum für Zweifel über irgend einen umstrittenen Punkt der Vertheilung; ja, wenn schon alles gesagt ist, sind sie so vorsichtig, hinzuzufügen: ״Was in Bezug auf die Armengaben zweifelhaft ist, gehöret den Armen." Was der wirkliche Geldwerth jenes Systems des Almosenspendens, das wirkliche Gewicht der alten Ephas und Omers * *) in unsern Münzen, Maßen und Gewichten sei, darauf kommt es hier wenig an. Werthe schwanken, Maße wechseln, aber ein „Zehnt deines Einkommens", „eine Ecke deines Feldes" giebt einen ziemlich sicheren Maßstab für die Ausübung der Zedaka. Dreimal des Tages durften die Armen einsammeln und auf eine etwaige Frage: Warum dreimal und nicht mit einem Male abgemacht? ist die Antwort bereit: „Weil da Arme sein mögen, welche Säuglinge haben und schon am frühen Morgen der Nahrung dringend bedürfen; es mögen dort junge Kinder sein, welche nicht so früh bereit sein, noch vor Mittag ins Feld kommen können, anderswo alte Leute, welche dies erst zur Zeit des Abendgebetes vermögen". Nun, spricht auch aus diesem Codex eine Fülle von Empfindung, so doch keine Spur von Empfindsamkeit (sentimentality), eher eine Tendenz, jeden Rücken seine eigene Last tragen zu lassen, den Gebenden sowohl als den Nehmenden. Rechte werden nach allen Seiten hin gewahrt, und bezeichnend in diesem Sinne ist das Gesetz, das in dem Falle, wo ein Heide dem Juden einen Weinberg verkauft, einen bestimmten Theil der Weintrauben den Armen zuspricht, während es im entgegengesetzten Falle, ist der Käufer ein Heide, diesen von jeder Verpflichtung ausschließt; sind aber Jude und Heide Partner, so wird nur der, dem Juden gehörige Theil der Ernte auf seinen Pflichttheil abgeschätzt. Und ebenso klar geht hervor, daß die Armen wohl immer versorgt und beschützt, nie aber verwöhnt wurden. Selbst bei dem so großherzige Fürsorge verrathenden Gesetz des dreigehören soll, da in zweifelhaften Fällen des Aehrenlesens derAehrenleser stets den Vorzug hat." *) Ein Omer har V10 Epha. 5