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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1900-01-01 · 3 (1900) · p. Seite 63

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
3 (1900)
Article
Wohlthätigkeit im talmudischen Zeitalter
Date
1900-01-01
Page
Seite 63 (sequence 4)
Language
German
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64 das Ende deines Feldes, und die Nachlese bei deiner Ernte nicht aufklauben" giebt allein zu einer beträchtlichen Litteratur Veranlassung. Ausführlich wird dargestellt: Wenn Brüder ein Feld untereinander theilen, so muß jeder von ihnen „eine Ecke" hergeben; wenn jemand sein Feld zu mehreren Theilen verkauft, so muß jeder Erwerber jedes einzelnen Theiles wiederum seine, entsprechend große, „Ecke" ungeerntet lassen; und in Fällen, wo die „Ecken" von einer für den Armen schwer zu behandelnden Art waren, wie z. B. hochhängende Datteln, oder die einer gewandten Handhabung bedürfenden Weinttauben, wurde es die Pflicht des Eigenthümers, das Einernten selbst vorzunehmen und den Ertrag rechtmäßig zu vertheilen. So wollte man leicht empfindliche Früchte vor der verderblichen Berührung zu eifriger Hände bewahren, und da, wo ungeduldige und hungrige Arme Leitern anwenden mußten, ernstere Gefahr für Leben und Glieder verhüten. Die genauesten Regeln sind darüber aufgestellt, was ein „Feld" ausmacht und was eine „Ecke"; welches Produkt steuerpflichtig und in welchem Maße es dies ist. Man liest lange und ernsthaft erörterte Argumente darüber, warum Pilze von dem Gesetz der „Ecke" auszunehmen seien, während Zwiebeln ihm unterworfen werden mußten, oder die wichtigen „Für" und „Wider": was als „abgefallene Traube" oder als aus „Vergeßlichkeit zurückgelassene Garbe" zu betrachten sei. Jedoch ist das dem Ganzen zu Grunde liegende Pàzip zu klar, um einer weitschweifigen, oder etwa zu belächelnden Auseinandersetzung zu bedürfen, und die augenscheinliche Sorglichkeit, daß nicht die allergeringste Ausflucht bleibe, den Verpflichtungen des Besitzers zu entgehen, zwingt uns Achtung ab*). *) Es ist vielleicht nicht uninteressant, daß Ludwig Büchner in seinem „Geistesleben der Thiere" (Berlin 1876, Hoffmann u. Co.) bei Besprechung der Ameisen auch die Mischna cititt: „Die Kornspeicher der Ameisen", welche inmitten eines wachsenden Kornfeldes gefunden werden, sollen dem Eigner des Feldes gehören, aber von solchen Kornspeichern, welche gefunden werden, nachdem die Schnitter darüber hingegangen sind, soll der obere Theil jedes Haufens den Armen, der untere dagegen dem Eigner gehören". Und dem wird noch hinzugefügt: „Der Rabbi Meir ist der Ansicht, daß das Ganze den Armen

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