Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 12 (1909)
- Article
- Unsere Familien Chronik
- Date
- 1909-01-01
- Page
- 117 (sequence 8)
- Language
- German
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117 er durch Kaution und circa 150 Thaler Unkosten frei gekommen und wird also noch drin protestiert. Fm Ausgange von Schabbos hagodaul 12. Nissan 1804 12 Uhr Nachts ist meine Mutter, die würdige Frau Henne von einer Unterleibskrankheit überfallen worden und Dr' und Feldscherer haben nicht helfen können und ist Montag den 11. Siwan 7 Uhr morgens gestorben. Mein Hauslehrer, Rabbi Meyer Bamberger, hat eine Trauerrede im Hause gehalten und von Rabbi Meyer Polak bei meinem Schwager, Jakob Lauenau, solche auf dem Gottesacker. Es war ein sehr großes Gefolge mit S1^ Minjanim von Israeliten und alle sprachen: Es ist dies eine schwere Trauer für Rodenberg, wie es noch nicht gewesen. Am 2ten Siwan 1805 haben wir 6 Brüder ihr eine Mazäwo gesetzt und Rabbi hat ihr seine Trauerrede gehalten. Den Leichenstein hat Maurer Kleges hier gemacht. Jeder Buchstaben kostete 1 Groschen Macherlohn 3l/.2 Thaler, der Stein separat. Mittwoch den 2ten Marcheschwan 1804 haben l'maseltow zum ersten Mal ein Unterführen gehabt, Michel einem Sohne Abrahams aus Lauenau mit Jungfrau Frumet, Tochter des Herrn Nathan, in Geppenbrügge. Bin mit meiner Frau hingefahren und hat der Kutschwagen von Kilian gekostet 7 Thaler.7 Thaler Freie Ausgaben.2 „ Butterkuchen, Kaffee etc..... 4 Einwurf (Hochzeitsgesch.) .... 3 Nebenkosten . 2 Possen mach er, Lehrer, Aufwärter, Köchin, Wanderer, Trinkgelder . 6 Summa 24 Thaler Dazu habe ich noch mein Logis bei Schwager Kusel gehabt, was uns sonst noch mehr gekostet hätte. Zur Nachricht theile hierdurch mit, daß meine sämtlichen Bücher (Seforim hebr. Bücher) von Massergeld angeschafft sind. Wassergeld bedeutet hier der 10te Theil vom Verdienst, der zu frommen Zwecken verwandt wird.) 1804 hat sich ein Mädchen Namens Hendel, die bei Jakobs Sohn Schmuel hier gedient, verführen lassen und Fauns Sohn (Jonas) Schinschons hier als Vater genannt, was dieser nicht gestehen wollte und das Mädchen hat sich darüber in Rinteln beim Konsistorium beschwert und sich in das Armenrecht geworfen, wozu die (jüdischen) Wohnberechtigten die Bal-Kijumin haben kontribiitiren müssen. Die Summe von 40 Th. hat meinem Vater und mir und Aron 10 Th. gekostet. Wir sind dagegen bei der Regierung eingekommen, half aber nichts. Im Mai 1805 hat Jonas den Proceß verloren, hat aber wieder nach Cassel appellirt, daß Jonas von dem Proceß dispensirt wäre. August 1807 haben wir vorstehende Fuhren-Proceßgeld nochmal durch Amtszwang ausgeben müssen