Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- David Honigmanns Aufzeichnungen aus seinen Studienjahren (1841/5)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 140 (sequence 8)
- Language
- German
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140 auf anderen, allgemeineren Gebieten zu wenig zu; während wir dabei unwillkürlich das- Gefühl haben, daß ein bedeutender Bruchteil seiner geistigen Kraft gleichsam zum Totliegen verurteilt ist, weil ihr die Rennbahn verschlossen ist. Rießer ist vorzugsweise in seinem Naturell auf das Praktische angelegt, wenn er auch das Reale stets mit dem Medium der spekulativen Theorie zu durchdringen sucht. Um in das praktische Staatsleben tätig einzugreifen, bewirbt er sich um das kurhessische Bürgerrecht, das ihm möglicherweise die Pforten des Ständesenats eröffnen soll. Ein Abgeordnetenmandat ist sein höchstes Ziel. Inzwischen verschmäht er es nicht, für die hessische Regierung einige Zivilprozesse als Anwalt zu führen, bei denen es auf staatsrechtliche Materien ankommt, über welche er eine kleine Monographie veröffentlicht hat. Erst im letzten Stadium seines Lebens, nachdem ihn die Märzrevolution in das Frankfurter Vorparlament und später in den Reichstag gebracht, wo er bald eine so hervorragende Stellung, man möchte sagen, ohne mühsames, keuchendes Klimmen des Ehrgeizes, rein durch das allgemeine Vertrauen aller Parteien in seine Talente und seine politische Rechtschaffenheit gewann — erst da entfaltet sein Genius die Flügel nach allen Seiten und trägt ihn weit über die Markscheide hinaus, hinter welcher er früher jahrelang sein enges, wenn auch bedeutungsvolles väterliches Erbe angebaut, nicht ohne vorher noch in einer seiner glänzendsten Reden über die Grundlage der Glaubens- und Gewissensfreiheit und der Gleichberechtigung aller Konfessionen, die von dem angebrochenen neuen Frühling gereifte goldene Frucht seiner jahrelangen Kulturarbeit dem ganzen deutschen Volk in silberner Schale zu präsentiren. Ein zweiter Zug seines litterarischen Charakters, den man nur aus seinen jüdisch-patriarchalischen Familientraditioneu erklären kann, ist seine kühle, zuweilen abwehrende Haltung gegen die mit den Emanzipationsbestrebungen zum Teil parallel lausenden religiösen Reformtendenzen der Zeit. Persönlich war Rießer zweifellos ebenso äußerlich wie innerlich befreit und losgelöst von jeder Fessel des mittelalterlichtalmudistischen Zeremonialbannes, und erkannte sicherlich im vollsten Maße das Recht der individuellen wie der genossen-