Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- David Honigmanns Aufzeichnungen aus seinen Studienjahren (1841/5)
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 136 (sequence 4)
- Language
- German
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136 und Anstalten als treuer und zuverlässiger Berater hervorragende Dienste geleistet. Sein Hauptinteresse aber blieb dabei immer dem Wohl und Wehe seiner Glaubensbrüder zugewendet. Er gehörte zu den unerschrockenen Vorkämpsern ihrer inneren und äußeren Emanzipation. Mannhaft und entschlossen trat er überall in die Schranken, wo den preußischen Juden ein Unrecht geschah oder drohte. Ueber seine Schutzschrift gegen die Angriffe des Geheimrats Wolfahrt berichtet er selber in seinen Aufzeichnungen*). Seine Abhandlung über „die Judenfrage auf dem vereinigten preußischen Landtage" und besonders seine umfangreichen Denkschriften über „das gute Recht der preußischen Juden" (1847) und über „die preußische Verfassung und den konfessionellen Eid" (1859) blieben nicht ohne Einfluß auf die staatliche Ordnung der jüdischen Angelegenheiten. Obwohl er persönlich in seinen Anschauungen dem religiösen und politischen Fortschritt zugetan war, hat er sich bei seinem Eintreten für die Gesamtheit stets streng von jeder Parteinahme ferngehalten und immer das Wohl der Gesamtheit und die Erhaltung des Friedens und der Einheit als das höchste Ziel seines Strebens betrachtet. In diesem Geiste war er fast dreißig Jahre lang als Syndikus der Gemeinde tätig und hat unermüdlich und erfolgreich daran mitgearbeitet, der durch innere Parteiungen auf das ärgste zerklüfteten Gemeinde den Frieden wiederzugeben, der fest und sicher auf den von ihm juristisch fixierten Grundlagen beruht und bis auf den heutigen Tag nicht mehr gestört worden ist. Von dem gleichen Wunsche beseelt, folgte er 1869 dem Rufe Moritz Kohners und gehörte auf dem ersten Gemeindetag zu Leipzig zu den Mitbegründern des nach langjähriger Versumpfung endlich verheißungsvoll emporblühenden Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes. Bis zu seinem Tode gehörte er dem Ausschuß des Bundes an, und, wie groß auch seine Arbeitslasten waren, so fand er dennoch stets die Zeit, umfangreiche und zeitraubende Arbeiten zu übernehmen. Wie er es gewesen ist, der 1869 den ersten Statutenentwurf für *) Unter S. 162.