Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- Die jüdische Staatsverfassung
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 108 (sequence 18)
- Language
- German
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108 schaft, die das Recht der Gesetzgebung ausübte, die vorhandenen Gesetze interpretierte, Urteile, insbesondere Todesurteile bei religiös-politischen Verbrechen fällte, die innere Verwaltung leitete und kontrollierte, mithin so ziemlich alle Gewalten in sich vereinigte. Zur Zeit der Römerherrschaft stand das Synhedrion unter der Oberherrschaft des römischen Prokurators oder Prokonsuls, namentlich bedurften Todesurteile der Bestätigung durch die römische Oberbehörde. Ebenso wurde von Rom aus der Versuch gemacht, die Bedeutung des Synhedrions dadurch zu verringern, daß dessen Geltungsgebiet geteilt wurde. Nach der Zerstörung Jerusalems wurde ein Teil der Kompetenz des Jerusalemer Synhedrions auf den hohen Rat in Jamnia übertragen. Es ist sehr wahrscheinlich, daß das Synhedrion in Jamnia schon während der Belagerung Jerusalems getagt hat, da sonst die gesamte Judenheit außerhalb der belagerten Hauptstadt ohne die nötige religiöse Unterweisung gewesen wäre. Ich habe diesen Punkt in der bereits zitierten Abhandlung (S. 10) ausführlicher erörtert. Die Verfassung des jüdischen Staates war, wie wir gesehen haben, eine monarchisch-aristokratische. Ihre Anfänge datieren von der Zeit der ersten Rückwanderung nach der palästinensischenHeimat (um 535 vor der üblichen Zeitrechnung), wo es sich freilich nur um eine Ansiedelung ohne jede politische Grundlage handelte. Im Jahre 70 n. Ehr., also etwa sechshundert Jahre später, wurde der jüdische Staat gänzlich vernichtet; in Jamnia blieb nur noch ein religiöses Zentrum für die gesamte Judenheit, deren Zerstreuung und Zerfplitterung schon früher einen großen Umfang angenommen hatte. In diesen sechs Jahrhunderten hat die jüdische Staats- Verfassung manche Wandlung durchgemacht. Die aristokratische Vertretung, die an der Regierung teilnahm, hieß zuerst der Rat der Familienoberhäupter, später die ״Große Versammlung", ״jüdischer Senat" (׳(חנר היהודים zuletzt Synhedrion. Auch die Bedeutung dieses Rates wechselte einigemal. Aber er behielt stets seinen aristokratisch-patrizischen Charakter, selbst als zur Zeit der letzten Hasmonäer das bürgerliche Element