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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1904-01-01 · 7 (1904) · p. Seite 106

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
7 (1904)
Article
Die jüdische Staatsverfassung
Date
1904-01-01
Page
Seite 106 (sequence 16)
Language
German
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IRI
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106 mitgeteilt, so daß es da einen Präsidenten (נשיא), einen geschäftsführenden Vorsitzenden (אב בית דיין) und einen Sprecher (חכם) gab. Aber diese Angaben lassen sich nicht für das politische Synhedrion verwenden; man kann sie nur mit Bnchler als für den obersten Gerichtshof, der im Volksmunde ebenfalls Synhedrion hieß, und für das später in Jamnia errichtete Synhedrion passend annehmen. Die Zahl 71 wird wohl für die spätere Zeit stimmen, hingegen mag es auch eine Zeit gegeben haben, wo die Mitgliederzahl eine kleinere war. Dadurch erklärt es sich, daß Josephus einmal erzählt, Herodes habe alle Mitglieder des Synhedrions hinrichten lassen, und das andere mal sagt, der Usurpator habe 45 Mitglieder des Synhedrions niedermachen lassen. Möglich, daß diese Körperschaft damals aus 45 Mitgliedern bestand, da wir ja gesehen haben, daß es zur Zeit Nehemias nur 44 ״Familienoberhäupter" gab, die als ראשי העב, als Senats- Mitglieder, bezeichnet wurden. Ebenso ist es nicht bekannt, wie der Eintritt in das Synhedrion geschah. Nach dem Talmud wurden neue Mitglieder kooptiert; aber wir müssen uns immer Vorhalten, daß dort nur der oberste Gerichtshof gemeint sein kann. Für die erste Zeit wird man wohl annehmen dürfen, daß die Senatswürde in gewissen adeligen Familien erblich war. Indessen fanden später zu verschiedenen Zeiten Umwälzungen statt. Während der Hasmonäerherrschaft drang immer mehr das demokratische Element in diese Körperschaft, und wenn auch wahrscheinlich bis zur Zerstörung Jerusalems das zadokitisch-patrizische Element stets die Oberhand hatte, so wird man doch nicht in Abrede stellen können, daß auch neue Männer im Synhedrion Aufnahme fanden. Freilich eine wirklich demokratische Körperschaft war das Synhedrion zu keiner Zeit, da dessen Mitglieder niemals aus einer Volks- Wahl hervorgegangen sind; es kann sich nur um die Frage handeln: in welcher Weise sind neue Männer in den Senat berufen worden, sei es behufs Ergänzung der Mitgliederzahl, wenn Synhedrialmitglieder gestorben waren oder sonst aus dem Synhedrion traten, sei es wenn der Senat, was in der letzten Zeit nicht selten vorkam, gewaltsam aufgelöst und neu zusammengesetzt wurde.

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