Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- Die jüdische Staatsverfassung
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 102 (sequence 12)
- Language
- German
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102 Wir erfahren von einer ״Großen Versammlung" (כנסת הגדולה), die Esra ins Leben gerufen hätte, und deren Ende gegen den Beginn der mazedonischen Herrschaft fiele. Als einer der letzten dieser merkwürdigen jüdischen Körperschaft Wird Simon der Gerechte, ein Zeitgenosse Alexanders des Großen, bezeichnet. Ich lasse natürlich es auf sich beruhen, wie es kommt, daß das, was der Talmud von der Begegnung Simon des Gerechten mit Alexander dem Großen zu berichten weiß, von Josephus dem Hohenpriester Jaddua II. zugeschrieben wird; ebenso mag es hier unerörtert bleiben, ob der von Ben-Sira so glänzend gerühmte Simon der Gerechte mit dem in der talmudischen Literatur erwähnten identisch sei. Nach den talmudischen Quellen steht es jedenfalls fest, daß Simon ein Zeitgenosse Alexanders gewesen ist. Die Wirksamkeit der ״Großen Versammlung" hat somit nach diesem Bericht von Esra bis zur Auflösung des persischen Reiches gedauert. Freilich war dies nach der talmudischen Ueberlieferung nur ein Menschenalter, etwa fünfundzwanzig bis dreißig Jahre. An der Existenz dieser ״Großen Versammlung" an sich ist wohl nicht zu zweifeln, da sie im Talmud unzähligem al erwähnt wird. Merkwürdig ist nur, daß stets von den ״Männern der Großen Versammlung" (אנשי כנסת הגדולה) die Rede ist, denen die Einführung vieler Verordnungen zugeschrieben wird. Dabei kommt Esra und seine Behörde (עזרא וכית דינו) besonders in Betracht. Den ״Männern der Großen Versammlung" werden auch die Propheten Haggai, Sacharja und Maleachi zugerechnet. Wir können hier Wesen und Wirksamkeit der ״Großen Versammlung" nicht ausführlich erörtern. Nach meiner Auffassung aber haben wir in dieser Körperschaft den jüdischen Senat zu suchen, der bereits zur Zeit Serubabels in Judäa in Wirksamkeit trat und seine Stellung, wie wir ja gesehen haben, auch in späterer Zeit behaupten konnte. Daß die talmudischen Quellen diesen Senat als eine religiöse Körperschaft kennen und von dessen politischer Tätigkeit nichts zu berichten wissen (weshalb christliche Forscher die ״Große Versammlung" in das Reich der Fabel verweisen), läßt sich doch unschwer erklären. Denn zunächst ist zu berücksichtigen, daß