Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- Die jüdische Staatsverfassung
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 100 (sequence 10)
- Language
- German
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100 nach Jerusalem, und zwar nicht nur über die Juden in der Landschaft Judäa, sondern auch über alle in der syrischen Satrapie. ״Du aber, Esra, setze nach der Weisheit Gottes, die Du besitzst, Richter und Beamte ein, die das ganze Volk jenseits des Stromes richten sollen, alle, die das Gesetz Deines Gottes kennen; und solche, die es nicht kennen, belehre darin. Gegen alle aber, die das Gesetz Deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht befolgen, ergehe׳ schnell das Urteil, es sei zum Tode oder zur Verbannung, zun! Vermögensverlust oder zur Haft." Von dieser Vollmacht hat der milde Esra niemals Gebrauch gemacht; es ist uns aus keiner Mitteilung bekannt, daß er strenge Strafen verhängt hätte, selbst als er in Judäa Zustände vorfand, die er aufs Entschiedenste verurteilen mußte. Hingegen wissen wir, daß auch zu seiner Zeit die Familien- Oberhäupter ihren Anteil an der Regierung behielten. Aus einigen Aufzeichnungen im Buche Esra geht hervor, daß sich unterdessen ein privilegierter Adel in Judäa gebildet hatte. Als die Beamten (השרים) Esra die betrübende Mitteilung machten, daß vielfach Mischehen mit der heidnischen Bevölkerung vorgekommen seien, fügten sie noch hinzu, daß Beamte und Würdenträger (סגנים) mit schlechtem Beispiel vorangegangen seien. Im Namen der ״hohen Obrigkeit und der Aeltesten" (בעצת השרים והזקנים) wurde darauf eine Volksversammlung nach Jerusalem einberufen und allen,die nichtpünktlich erscheinen sollten, die Vermögenseinziehung angedroht. Als nun die Volksversammlung mitten in der Regenzeit in Jerusalem tagte, wurde beantragt, die Trennung der Mischehen zu vertagen und sie den Ortsbehörden anzuvertrauen, insbesondere bestanden darauf Jonatan b. Asaäl und Johsaja b. Tikwa; Mesulam und der Levit Sabetai pflichteten ihnen bei. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, daß außer den Familienhäuptern, die in Jerusalem eine Art Senat bildeten (Esra wählte aus diesem einen Ausschuß, der die Trennung der Mischehen durchführen sollte), jede Stadt ihre Ortsbehörde und Richter hatte (!זקני עיר ועיר ושפטיד). Dreizehn Jahre später (etwa um das Jahr 442) kam Nehemia nach Palästina. Inzwischen hatten sich blutige Kämpfe in der Landschaft abgespielt, von denen ich vermute,