Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- Die jüdische Staatsverfassung
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 9)
- Language
- German
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machten, die aber niemals bis zur Vernichtung des jüdischen Staates aufhörte. Ein rein despotisches Regiment herrschte eigentlich zu keiner Zeit, wenn auch die Mitregierung der Gerusia oft sehr eingeschränkt war. An der Spitze der Rückwandererschar, die nach Palästina zog, standen judäische und benjaminitische Familienoberhäupter. Als die samaritanische Bevölkerung sich dem Tempelbau anschließen wollte, trat sie mit ihrem Anliegen an Serubabel und die Familienoberhäupter heran, und deren Zurückweisung geschah durch Serubabel, Josua und die anderen ״Familienoberhäupter Israels". Vielleicht hat hier die Bezeichnung ״Israel" eine Bedeutung. Nicht etwa die judäischen und benjaminitischen Familienoberhäupter wiesen die Samaritaner ab, sondern die von ganz Israel, d. h. also die Vertreter des gesamten in Palästina ansässigen jüdischen Volkes. Wir haben nur wenige Nachrichten über die Gestaltung der Dinge in Palästina seit der Begründung der ersten Kolonie bis zum Zeitalter Esras. Diese Epoche, die in der jüdischen Geschichtsschreibung so dunkel geblieben ist, währte etwa achtzig Jahre (536—456). Außer den Kämpfen gegen die Feinde von außen, die nicht aufhören wollten, das jüdische Gemeinwesen in Susa beim persischen Hof zu verleumden und anzuklagen, herrschte während jener Zeit eine bittere Fehde zwischen den beiden adeligen Familien, zwischen dem Hause David und dem Hause Zadok. Serubabel und Josua stritten um die Führerschaft. Trotz der Sympathien, deren sich das Königshaus in der Judenschaft erfreute, brachten es die Zeitverhältnisse dahin, daß das Haus Zadok die Oberhand gewann. Politisch war Judäa eben nicht unabhängig, und als religiöses Gemeinwesen mußte es an der Führerschaft der hohenpriesterlichen Familie genug haben. Der Friedens- Vorschlag des Propheten Sacharja (5,13), daß ein weltlicher Fürst und ein religiöses Oberhaupt einträchtig neben einander walten sollten, konnte nicht durchgeführt werden. An der Machtstellung der Gerusia änderte dieser Streit nichts. Es sei denn, daß dadurch verhindert wurde, in Judäa eine Alleinherrschaft zu etablieren. Nach dem Bericht, der uns im Buche Esra vorliegt, kam Esra um das Jahr 455 mit sehr weitgehender Vollmacht