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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1904-01-01 · 7 (1904) · p. Seite 94

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
7 (1904)
Article
Die jüdische Staatsverfassung
Date
1904-01-01
Page
Seite 94 (sequence 4)
Language
German
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94 die Rede, die insbesondere in der späteren Zeit großen Einfluß hatten. Sie waren sogar in der Regierung des letzten Königs Zidkija imstande, diesen zu terrorisieren und zu der unseligen auswärtigen Politik zu zwingen, durch die der Staat ins Verderben gestürzt wurde. Aber auch da wissen wir nichts von etwaigen verfassungsmäßigen Rechten, die diese Fürsten besessen hätten. Höchstens ist anzunehmen, daß zur Zeit des Verfalls sich die Häupter reicher und vomehmer Familien einen größeren Anteil an der Regierung anmaßten und den König beherrschten. Wäre der unglückliche Zidkija energischer gewesen, so hätte er sich die Leute vielleicht abschütteln können, zumal er sich doch dabei der Unterstützung des mächtigen Babylonierkönigs erfreut hätte. In den prophetischen Reden, die ja alle in die Zeit der letzten Herrscher fallen, also in eine Zeit, in der die staatliche Unabhängigkeit beider Reiche entweder vernichtet oder der Vernichtung nahe war, in diesen Reden ist oft von den übermütigen, ränkevollen, rücksichtslosen und entarteten ״Fürsten" die Rede. Die Bezeichnung שדים ist recht vielheutig, und eigentlich ist die Uebersetzung ״Fürsten" unrichtig. Jeder Beamte hieß שד, sowohl im Palastwie im Heeresdienste; auch die Tempel- und Regierungsbeamteu werden im biblischen Schrifttum als שדים bezeichnet. Es ist daher richtiger, unter den von den Propheten so heftig getadelten שדים eine rücksichtslose Beamten-Kamarilla zu verstehen und nicht etwa eine selbständige privilegierte Aristokratie, wenn es auch nicht ausgeschlossen sein mag, daß gewisse Familien, durch Reichtum und politischen Einfluß ausgezeichnet, die höheren Beamten in allen Zweigen des Staatsdienstes zu stellen pflegten. Daß diese Beamten gelegentlich auch den König selbst in ihrer Macht hatten und tyrannisierten, widerspricht dieser Annahme nicht im mindesten. Es ist ja eine alte historische Erfahrung, daß ein sogenannter ״Alleinherrscher" in der Regel der Sklave seiner Umgebung und seiner Beamten ist.. Die Vermutung liegt zwar nahe, daß sich aus der Zeit des Stämmepartikularismus eine Art Ständeverfassung in der spätem Königsepoche erhalten hätte, wie es in den meisten europäischen Staaten, der Fall war, als die. Macht

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