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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1904-01-01 · 7 (1904) · p. Seite 93

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
7 (1904)
Article
Die jüdische Staatsverfassung
Date
1904-01-01
Page
Seite 93 (sequence 3)
Language
German
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93 oder Usurpators, bestand lediglich in dem Partikularismus der Stämme. Ein kraftvoller König konnte diesen für einige Zeit überwinden, aber seine minder kräftigen Nachfolger mußten dem Widerstreit der Stämme erliegen. Nach dem Tode Salomos versammelten sich die Vornehmen der Nordstamme nach der alten ephraimitischen Hauptstadt Sichem, um dort mit dem jungen König Rehabeam die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen sie sich bereit erklären wollten, seine Herrschaft anzuerkennen. Es handelte sich in diesem Falle nicht um konstitutionelle Rechte, sondern die Nordstämme, die sich nur gezwungen dem Machtgebote Davids gefügt hatten, fühlten sich beim Regierungsantritt eines jungen und schwachen Königs kräftig genug, eine Erleichterung ihres Joches durchzusetzen oder es gänzlich abzuschütteln. Die Losreißung vom Haus David war jedenfalls ein revolutionärer Vorgang, gleichviel wer ihn verschuldet haben mochte. Die Schuld lag übrigens wohl auf beiden Seiten. Seitdem gab es im alten Kanaan zwei Reiche, das israelitische oder ephraimitische Reich und das judäische. Es liegt nicht im Rahmen dieser Darstellung, die Berührungspunkte zwischen diesen beiden Staaten ausführlich zu behandeln. Das Verhältnis zwischen ihnen war nur während der Herrschaft der Omriden im Nordreich ein freundliches. Was die innere Regierung betrifft, so finden wir nirgends, daß das Volk in irgend einer Form an ihr teilgenommen hätte. Es gab in beiden Staaten vornehme, angesehene Männer, die Einfluß besaßen und ausübten; aber wir wissen nicht, welche Rechte oder Vorrechte sie hatten. Jedenfalls waren dies keine verfassungsmäßigen Rechte. Im Reiche Ephraim gab es von Zeit zu Zeit Staatsumwälzungen, denen die regierenden Häuser zum Opfer fielen. Die Männer, die die Umwälzung hervorgerufen oder sie wesentlich gefördert hatten, bemächtigten sich auch wohl eines Teiles der Staatsgewalt. Im Südreich gab es während der ganzen Epoche nur ein Herrscherhaus, und die Revolutionen waren dort seltener. Nichtsdestoweniger fehlte es auch in Jerusalem nicht an Palast- und Volksrevolutionen, die die Ermordung des Königs zur Folge hatten. Die Dynastie blieb aber. In Judäa ist oft von den ״Oberen" (שרים) oder ״Aeltesten" (זקנים)

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