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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1904-01-01 · 7 (1904) · p. Seite 92

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
7 (1904)
Article
Die jüdische Staatsverfassung
Date
1904-01-01
Page
Seite 92 (sequence 2)
Language
German
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92 Am unrichtigsten ist es aber, wenn dies auf Grund von ungenügender Kenntnis dieser Materie geschieht. So wertvoll uns das Judentum auch ist, oder richtiger weil es so wertvoll ist, müssen wir uns-davor-hüten, es in den Dienst einer Zeitströmung zu stellen. Der Philosoph Schelling sagt irgendwo, jede Zeit habe ihre Schwärmerei. Heutzutage ist die Soziologie die Modewissenschaft, und man sucht nun das Judentum mit den modemen sozialen Bestrebungen in Einklang zu bringen. Wie aber, wenn die Mode in der Wissenschaft dereinst wechselt? Meine Darstellung der jüdischen Staatsverfassung soll daher, soweit es in solchen Dingen möglich ist, ganz objektiv und voraussetzungslos sein. Ich will nichts beweisen, sondern nur schildern. I. Geschichtlich wird das Staatsleben des jüdischen Volkes in zwei Hauptepochen geteilt: in die Zeit vor dem baby- Ionischen Exil und in die Zeit nach dem babylonischen Exil. Der Zeitraum von etwa fünfzig Jahren, der zwischen diesen beiden Epochen liegt, wird als eine Art Interregnum behandelt. Pragmatisch ist ja ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Epochen der jüdischen Geschichte hergestellt, am besten noch in den historischen Büchern der Bibel; wissenschaftlich ist aber noch wenig geschehen, um den Uebergang von der israelitischen zur jüdischen Geschichte zu beleuchten und zu erklären. Es ist nicht hier der Ort, dieses Thema ausführlich zu behandeln; zur Erklärung des Folgenden will ich nur sagen, daß es in der vorexilischen Zeit einen israelitischen Staat, einige Jahrhunderte auch einen judäischen, gegeben hat, — die Geschichte des jüdischen Volkes beginnt aber erst in der nachexilischen Zeit. Der Partikularismus der Stämme war erst dann überwunden, und die nationale Einheit führte zu einer Entwickelung der Dinge, wie sie früher, so lange nur eine politische Einheit vorhanden war, nicht möglich gewesen wäre. Von einer Staatsverfqssung in dieser älteren Epoche konnte nicht gut die Rede sein. Das einzige Hindernis gegen die Festsetzung der Tyrannis, der Alleinherrschaft eines Fürsten

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