Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 7 (1904)
- Article
- Der Mosaismus und das Judentum
- Date
- 1904-01-01
- Page
- Seite 51 (sequence 17)
- Language
- German
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- Origen 1× ep/1025440
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51 keinen logischen Widerspruch enthält, aber weder ein Vernunftgrund noch eine Erfahrungstatsache zuihrer Annahme berechtigt?) Man kann in dieser Erklärung vermissen das Kennzeichen des Aberglaubens, daß er immer eine Beziehung zum Übersinnlichen hat (Pf leide rer a. a. O. S. 3 ff.). Indes;, da der Gegenstand des Aberglaubens niemals in einer wirklichen Erfahrung Vorkommen wird, so kann er iminer nur zu seinem Inhalt ein Übersinnliches oder eine Beziehung zum Übersinnlichen haben. Wollen wir den Aberglauben in seinem Verhältnis zum Übersinnlichen characterisieren, so werden wir „sagen: Aberglauben ist da vorhanden, wo der Mensch zum Übersinnlichen nicht sowohl ein moralisches, als vielmehr ein physisches Verhältnis hat. Er bewegt sich dadurch in dem Widerspruche, daß er das Übersinnliche insofern wieder als ein Sinnliches faßt, daß er meint, auf dasselbe physisch einwirken zu können. Aber die Sache hat doch wohl einen Haken. Die Reife der Erkenntnis, daß die moralische Handlungsweise des Menschen ein Übersinnliches sei, welches den inüuxus physicus von Seiten der Gestirne ausschließt, fehlt eben der Astrologie. Der Kirchenvater Origenes gibt tatsächlich als Hauptgrund für seine Leugnung der Astrologie an, daß dadurch die menschliche Freiheit gefährdet ist. Er erkennt, weil er in der Freiheit ein Übersinnliches sieht, den Widersinn, der darin liegt, daß die Gestirne die Handlungen bestimmen. Wer die Freiheit leugnet, wird sich nicht abergläubisch Vorkommen, wenn er einen Einstuß der Gestirne auf Temperament und Handlungsweise der Menschen annimmt. Warum aber der Glaube an astrologischen Einfluß aus die Handlungen der Menschen dennoch abergläubisch ist, obwohl er nicht denkunmöglich erscheint, liegt an dem Umstande, daß er willkürliche Phantasterei, daß er eine Annahme ist, für die weder ein Vernunftgrund noch eine Erfahrungstatsache spricht. *) Einen logischen Widerspruch enthält z. B. der Glaube an Gespenster (Spinoza: sxist. 60). Keinen logischen Widerspruch enthielte die Annahme, daß die Sonne ein persönliches geistiges Leben führt. Aber der Glaube daran ist dennoch Aberglaube, weil kein Bernunftgrund oder Erfahrungstatsache zu dieser Annahme führt, die Annahme also eine unbegründete Phantasterei ist.