Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 6 (1903)
- Article
- Das altjüdische Schulwesen
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 70 (sequence 23)
- Language
- German
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70 Alles, was er besitzt, um die Tochter eines Weisenjüngers, d. i. eines Gelehrten heiraten zu können. Findet er keine, so heirate er die Tochter eines Großen der Zeit, das heißt eines durch Frömmigkeit und Wohlthun besonders ausgezeichneten Mannes; findet er auch eine solche nicht, so wähle er die Tochter eines Synagogenvorstehers; ist ihm auch das nicht möglich, heirate er die Tochter eines Almosenverwalters; wenn er auch eine solche nicht findet, die Tochter eines Kinderlehrers. Mit dieser, wenigstens für einen wichtigen Fall deutlich gekennzeichneten, untergeordneten Stellung des Schullehrers auf der gesellschaftlichen Stufenleiter war sehr gut vereinbar die hohe Meinung von der Wichtigkeit und der Würde seines Berufes. Dieser Berus galt für so erhaben über sonstige, zum Zwecke des Lebensunterhaltes ausgeübte Berufe, daß von einer materiellen Entlohnung seines Ausübers eigentlich nicht die Rede sein konnte. Da aber aus sehr naheliegenden Gründen der Schullehrer für seine Leistungen eine Bezahlung annehmen mußte, gab man verschiedene Gründe an, wegen welcher er ■ für seine Thätigkeit einen Entgelt zu beanspruchen das Recht hatte. Man zahlte ihm, so sagten die Einen, nicht für den Unterricht selbst, sondern dafür, daß er während der Unterrichtszeit zugleich die Obhut über die Kinder E>atte;81) nach Anderen wurde ihm die auch niit körperlicher Anstrengung verbundene Mühewaltung vergütet, die beim Bibelunterrichte das Bezeichnen und Einüben der sinngemäßen Absätze innerhalb der Bibelverse verursachte.^) Wieder Andere rechtfertigten die Bezahlung des Lehrers damit, daß dieselbe ihn für die versäumte Zeit, die er sonst in anderer lohnender Beschäftigung verbracht hätte entschädigte.^) Zur Besoldung der Schulmeister beizutragen, galt als hohes Verdienst. Rühmend wies die Nachwelt auf das Beispiel Rabbi Akibas hin, dem einmal sein Freund Rabbi Tarphon eine große Summe Geldes gab, damit er dafür ein Grundstück kaufe, dessen Ertrag sie während ihrer ge- 81) Nedarim 37 a (Rab). 82) SB. (Jochanan). 83) I. Nedarim 38 c mit. fIudan b Zsmael).