Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 6 (1903)
- Article
- Das altjüdische Schulwesen
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 69 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3111067-3111078-3112166--1545-3112252- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
69 eines SchülersJochanan ben2akkais, Glieder benHyrkanos, über den geistigen Niedergang seiner Zeit, den er mit der Zerstörung des Heiligthums in kausalen Zusammenhang bringt, finden wir den Rang des Schulmeisters in der Gelehrtenhierarchie mit solgenden Worten gekennzeichnet: „Seitdem das Heiligthum zerstört ist, sind die Gelehrten äuf die Stufe der Schulmeister, diese auf die Stufe der Cha22ünim gesunken?'') — Oft waren es anerkannte Gelehrte, die sei es als Privatlehrer, sei es als öffentliche Schullehrer fungierten. An den Patriarchen Jehuda I wandten sich die Bewohner einer kleinen Stadt mit der Bitte, ihnen einen seiner Jünger zu empfehlen, damit er bei ihnen die Funktionen des Richters, Predigers Schulmeisters und ChaWLns ausübe?') Er empfahl ihnen Levi bar Sisi, dessen Namen unter den Besten der ans der Schule des Patriarchen hervorgegangenen Gelehrten genannt wird. Es scheint nicht' selten vorgekommen zu sein, daß kleine Gemeinden die genannten Funktionen einem einzigen Beamten übertrugen. Auch die Gemeinde von Bostra ließ sich von Simon ben Lakisch im dritten Jahrhundert einen Gelehrten empfehlen, der nebst den anderen Aemtern auch das des Schulmeisters versehe.^) — Aus dem vierten Jahrhundert erzählt uns der Talmud eine interessante Meinungsverschiedenheit zwischen zwei angesehenen Gelehrten über die Qualifikation des Jugendlehrers. Der eine hält dafür, daß der bedeutende Umfang des Wissens einen größeren Vorzug des Lehrers bildet, als die mit geringerem Wissen verbundene Gründlichkeit) der Andere vertritt die entgegengesetzte Ansicht.^) Es darf nicht verschwiegen werden, daß in der sozialen Wertschätzung der Durchschnitts-Schulmeister keinen hohen Rang einnahm, wenigstens soweit eine aus tannaitischer Zeit stammende Heiratsregel eine thatsächlich in den palästinensischen maßgebenden Kreisen herrschende Auffassung wiederspiegelt. Die Regel lautetet) Wer heiratet, der verkaufe n) Sota 49 a, b. 71) I. Jebam, 13 a, Gen. r. c. 81. 78) I. Schebiith 36 d oben. 79) Baba Bathra 216 (Raba und Dimi). 60) Pesachim 296.