Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 6 (1903)
- Article
- Das altjüdische Schulwesen
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 60 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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die Blüthezeit der Schriftgelehrsamkeit an. Die Pharisäer gewannen an Macht, und ihrem Einflüße beugte sich die große Mehrheit der Nation. Das war wiederum eine geeignete Zeit für die Festigung des Schulwesens. Was Josua ben Perachja begonnen hatte und die traurigen Verfolgungsjahre unter Alexander Jannai nicht zur vollständigen Durchführung gedeihen ließen, das wurde von Simon ben Schetach auf's neue angebahnt. Seine Verordnung darf als die Erneuerung und Ergänzung der seines Lehrers und Vorgängers gelten. Jetzt dürfen wir uns der Vorstellung hingeben, daß der allgemeine Jugendunterricht in Palästina nicht erst, wie mau bisher glauben mußte, gewissermaßen vor Thorschluß, in den letzten Tagen Jerusalems, eingeführt, wurde, sondern daß diese Institution damals bereits seit zwei Jahrhunderten wirksam war, als Ergebnis des mächtigen Einflusses/ den die Pharisäer in den Tagen des hasmonäischen Königthums über die Geister gewonnen hatten, aber zugleich als nie versiegende Quelle ihres stetig zunehmenden moralischen Einflusses. Mit dieser Vorstellung allein läßt sich auch in Uebereinstimmung bringen, was wir von zwei Zeugen der letzten Jahrhunderte des zweiten Tempels über das Erziehnngswesen des jüdischen Volkes vernehmen. Der Alexandriner Philo sagt von der Anhänglichkeit seiner Stammesgenossen an ihre Religion t40) „Da sie ihre Gesetze für göttliche Offenbarungen halten und von frühester Jugend an in deren Kenntnis unterwiesen werden, tragen sie die Bilder der Gesetzesvorschriften in ihrer Seele." Und Josephus, der Geschichtsschreiber fetter Tage, fagt:41) „Mehr als um alles bemühen wir uns um die Kindererziehung." Und ferner derselbe:^) „Bei uns mag man den ersten Besten über die Gesetze beflagen, und er wird sämtliche Bestimmungen derselben leichter hersagen, als seinen eigenen Namen. Weil wir nämlich gleich vom Erwachen des Bewußtseins an die Gesetze erlernen, sind sie unfern Seelen sozusagen eingegraben." ««> Leg. ad. Cajum 3 t. 41) Contra Apionem I, 12. 42) . Jb. n, 18.