Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 6 (1903)
- Article
- Das altjüdische Schulwesen
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 57 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3111067-3111078-3112166--1533-3112240- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
57 in Palästina auch erscheinen mag, unbedingt liegt ihr ein Kern historischer Thatsächlichkeit zu Grunde. Es ist die allmählich fortschreitende Einführung des öffentlichen Schulunterrichtes, dessen Erinnerung hier festgehalten ist: zuerst in der Hauptstadt, dann in den Vororten der Bezirke, endlich in allen Städten des Landes. Die Angabe über die Bezirksschulen benennt den Bezirk mit einem seltenen Worte,das, wie wir aus den Aufzeichnungen Neh emia's wissen,zur Zeit der Perserherrschast die Bezirke Judaea's bezeichnete. Dasselbe Wort findet sich auch in einer andern Tradition, von der Einsetzung von Gerichtshöfen für die einzelnen Bezirke und Städte.^) Dieses Wort weist sehr deutlich auf die persische Zeit hin. Die Einsetzung von Gerichtshöfen und die Errichtung von Schulen in den einzelnen Bezirken gehört also wohl der persischen Zeit, dem nach Esra folgenden Jahrhunderte an. Die letzte Verordnung über das Schulwesen Palästinas soll aber nach der Schlußangabe unserer Tradition erst ein halbes Jahrtausend nach Esra gegeben worden sein; und ihr Urheber war einer jener in rascher Folge einander ablösenden letzten Hohenpriester des zweiten Tempels, von denen die Geschichte fast nur Unrühmliches zu melden weiß. Aber ist eine so tief eingreifende Maßregel, wie es die Einführung des allgemeinen Jugendunterrichts war, in solcher Zeit und von solchem Urheber ausgehend denkbar? Die Zeit, in der Josua ben Gamala — oder ben Gamliel — kaum zwei Jahre lang als Hohepriester fungirte,^) war eine Zeit verhängnisvoller Gährung. Das Joch der tyrannischen Prokuratoren lastete schwer auf dem Lande, und das Volk befand sich unmittelbar vor dem Ausbruche des großen Verzweiflungskampfes gegen Rom. War eine solche Zeit geeignet, eine das ganze Land betreffende Maßregel friedlicher Kulturarbeit durchzuführen, und hätte die Verordnung, wenn SS) Pelech. s«) Nehemia 3, 9, 12, 14—18. ss) Makkoth, 7 a; .Tos. Sanhedrin c 3 Ende. — S. auch Tos. Bikkurim 3, 8, von den sich bezirksweise versammelnden Darbringern des Erstlingsopfers. ss) In den Jahren 63—65.