Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 4 (1901)
- Article
- Rückblick auf das Jahr 5660
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
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Ein bloßer Vertheidigungskrieg, das ist der Fundamentalgrundsatz der modernen Strategie, ist immer verlustreich; und eine Gemeinschaft, die sich selbst ausgiebt, ist Werth, daß sie aufgegeben werde. Unter all' dem Traurigen gießt es nur zwei schwache Lichtpunkte: in dem posenschen Wahlkreise Lissa ist ein Jude — der dritte — in das Abgeordnetenhaus gewählt worden; und das Kultusministerium zeigt dem jüdischen Volksschulunterricht dankenswerthes Wohlwollen. Allein man hüte sich, aus diesen beiden Thatsachen weitergehende Schlüsse zu ziehen. Die erstere erklärt sich daraus, daß in verschiedenen posenschen und westpreußischen Wahlkreisen die Juden den Ausschlag geben und deshalb Berücksichtigung erheischen; die zweite aus der Begünstigung, die die Regierung überhaupt der konfessionellen Schule, im Gegensätze zu der paritätischen, zu Theil werden läßt. Die schlimmen Wirkungen des zunehmenden Antisemitismus sind auch keineswegs auf Preußen beschränkt. Im Großherzogthum Hessen hält der Justizminister Dittmar — ebenso wie die sächsische Regierung — eingestandener Maßen an dem der Reichsverfassung offen widersprechenden Grundsätze fest, keine Juden anzustellcn. Woher nimmt ein Staat die Befugniß, die Anarchisten zu bekämpfen, wenn er selber Gesetz und Recht prinzipiell mit Füßen tritt? Und wird Jemand, der ftüher als unwürdig des staatlichen Amtes bezeichnet wurde, dessen dadurch werth, daß er einen Falscheid begeht? Die hessischen Israeliten haben sich in einer durchaus kräftig und würdig gehaltenen Beschwerde an die zweite Kammer gewendet. Deren Petitionsausschuß hat grundsätzlich die Berechtigung der Petenten anerkannt und den Justizminister um Begründung seines bisherigen Verfahrens ersucht. Wir dürfen gespannt auf den Ausgang dieses „Kampfes ums Recht" sein. Sollten, wider Verhoffen, die hessischen Juden in ihrem engern Vaterlande unterliegen, bleibt ihnen noch übrig, sich an den Reichstag zu wenden, dessen Mehrheit sich ihnen zweifellos günstig zeigen würde. Selbst in Bayern, das bisher sich in jüdischen Dingen tadelfrei gehalten hatte, beginnt die Zeitströmung sich geltend zu machen. Schon werden dort Juden nicht mehr als ordent-