Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 2 (1899)
- Article
- R. Naftali Cohen im Kampfe gegen Chajjun
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 16)
- Language
- German
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— 138 — wie er, dessen Name Viele verleiten und irreführen könne, habe die Verpflichtung, die Stimme zu erheben und seinen Warnungsruf gegen den Jrrlehrer hinausdringen zu lassen. Er sieht sich daher veranlaßt, in den Vorschlägen strafender Maßnahmen fortzufahren und mit den Männern, die den Glaubenskampf eröffnet haben, im Einverständniß Buch und Urheber ־mit dem Banne zu belegen, der nicht eher gelöst werden folle, als bis der Schadenstifter unzweifelhafte Zeichen seiner wahren Reue uud Bekehrung an den Tag gelegt haben würde. Die Exemplare des unseligen Buches sollten eingezogen werden und nur mit Rücksicht auf das etwa doch darin vorhandene Unverfängliche und Richtige der Verurtheilung zum Feuertode entgehen. Der Bann aber solle in allen Ländern verbreitet werden, um diejenigen, die bereits im Besitze dieses Buches sich befinden, zur Beseitigung desselben zu veranlassen, widrigenfalls sie selber dem über den Urheber verhängten Banne mit verfallen sein sollten. Wenn es R. Naftali jemals zu schneidendem Bewußtsein gekommen ist, daß er ein stiller Mann geworden war, den das Schicksal seiner Güter und seines rabbinischen Amtes an der Spitze mächtiger und angesehener Gemeinden beraubt hatte, so mußte es jetzt im Kampfe gegen Chajjun der Fall fein. Offen bekennt er im dritten Briefes an R. Zebi vom 18. October 1713, wie ohnmächtig er sich jetzt vorkomme und zu welch strengen Maßnahmen gegen den Volksverderber er sich aufgerafft haben würde, wenn ihm jetzt wie vormals die Kraft dazu verliehen geblieben wäre. Er war jetzt selber nur ein Geduldeter, ein Gast und Schützling der Gemeinde Breslau, aber die Unterstützung des hier vor Allem mächtigen Münzlieseranten Lazarus Pösing^) verlieh ihm doch ein unbedingtes Ansehen und leitenden Einfluß. Als daher die Nachrichten aus Nikolsburg, der führenden Gemeinde Mährens, dem Sitze des Landesrabbinates, und selbst aus dem benachbarten Lissa eintrafen, daß man von der Androhung zur Ver- Hängung des Bannes bereits übergegangen war, wollte auch *) Ich theile unter Nr. III und IV den Brief mit, der zum Zwecke der Verbreitung gekürzt wurde. 2) Brunn in Graetz-Zubelschrift p. 238 f.