Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1899-01-01 · 2 (1899) · p. Seite 115

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
2 (1899)
Article
Anan, der Stifter der karäischen Secte
Date
1899-01-01
Page
Seite 115 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/3111067-3111070-3111589--0492-3111752
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

115 — von welchem dieRabbinen behaupteten: „Allen ist das Schlachten erlaubt" (Haköl schachtln), ijcri Anan eine besandere Feierlichkeit und Weihe verliehen, indem er vom Schlächter eine vollständige xrokessien de foi fordert, weshalb auch in dem karäischen Schriftthume die Erörterung der Glaubensdogmen «als Anhang zu den Schlachtregeln erscheint. Wie oben bereits erwähnt, kann nach dem Anan scheu Gesetze, solange Israel sich im Exil befindet, nur vom Schlachten des Hirsches, der Taube und der Turteltaube die Rede sein. Auch fordert Anan bei der Schlachtung die Durchschneidung von vier Gesäßen statt der zwei, welche nach der rabbinischen Gesetzesnorm verlangt wird. Durch An ans Mißbrauch der Analogie sind bei chm die Eheverbote der verschiedenen Verwandtschaftsgrade maßlos ausgedehnt worden, so daß die spätern Karäer gezwungen wurden, diese Ausdehnungen bedeutend zu beschränken, theilweise auch ganz abzuschaffen, da sonst das Heirathen, besonders in kleinen Sektirer-Gemeinden, sehr erschwert wurde. Auch sind von Anan mehrere Beschränkungen des EhelebenZ theils verschärft, theils neu kreirt worden. Die Circumcision muß nach Anan ausschließlich mit der Scheere vollzogen werden, wer ein anderes Werkzeug dazu gebraucht, ist des Todes (!); das praeputium muß zuerst von oben nach unten, und dann von unten nach oben abgeschnitten werden; zum Einhalten des Blutfließens muß man bei der Beschneidung zwei Leinwandfetzen, einen großen und einen kleinen, nebst Mandelöl gebrauchen; die Beschneidung kann nur derjenige vollziehen, bei dessen Cicumcision alle diese Regeln beobachtet wurden. — Wenn eine von allen diesen Vorschriften vernachlässigt worden ist, so ist das Kind als unbeschnitten zu betrachten und muß es nochmals rite beschnitten werden. Die Beschneidung eines Mündigen kann nur am elften des Monats stattfinden. Nach Anan muß das Osterbrod (Maza) ausschließlich aus Gerstenmehl bereitet werden, und derjenige, der z. B. Weizenmehl dazu gebraucht, verdient dieselbe Strafe, als hätte er Saures (Marnez) gegessen. Auch harf dieses Brod nicht im Ofen gebacken, sondern gleich dem Osterlamm auf dem Feuer gebraten werden. 8*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.