Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 2 (1899)
- Article
- Anan, der Stifter der karäischen Secte
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 113 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3111067-3111070-3111589--0490-3111750- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 113 haben, betrachten wir als Dinge, die von Leuten kommen, welche eben so gut Menschen sind wie wir". Diese Theorie (mit Ausnahme dessen, was die im Judenthum nicht eristirende Klasse der Genossen betrifft) hat sich Anan vollkommen angeeignet. Eine zweite nomokononische Regel Abu-Hanifas bestand darin, daß er in manchen Fällen, wo es ihm nothwendig schien, die Worte des Koran-Textes nicht im buchstäblichen Sinne nahm, sondern eine Umdeutung derselben (Taawil) zuließ; auch Anan, wie wir weiter unten sehen werden, nahm diese Regel zur Richtschnur und gebrauchte oft die Umdeutung des biblischen Wortes. Auch sahen wir oben, daß Abu-Hanisa sehr großes Gewicht auf die spekulative Meinung legte, namentlich auf den Schluß von den aus Koran und Tradition bekannten Gesetzen und Rechtsurtheilen nach Analogie auf unbekannte, in jenen Gesetzquellen nicht vorausgesehene Fälle; auch bei Anan finden wir, daß der weitaus größte Theil seiner vom traditionellen Judenthume abweichenden Ansichten auf Analogie beruht. — Abgesehen von allen diesen Entlehnungen aus verschiedenen Quellen war die eigene persönliche Geistesrichtung und Lebensanschauung An ans eine asketische, mehr zur Erschwerung (Leehnmreli) als zur Erleichterung (Lekuleh) geneigte, und er nahm deshalb aus den erwähnten Quellen gern diejenigen Elemente in sein Religionssystem auf, welche der bezeichnten Lebensanschauung entsprachen. Es ist demnach kein Wunder, wenn der Gesetzkodex (Sefer - Hamizwot) Anans eher für dem Leben ganz entsagende Einsiedler als für praktische Weltbürger bestimmt zu sein schien, wie aus folgender bei weitem nicht vollständiger Zusammenstellung erhellt. Anan behauptetein seinem Gesetzbuche, daß, solange das jüdische Volk sich im Exil befindet, ihm der Genuß des Fleisches der Hausthiere, mit Ausnahme des Hirsches, verboten ist. Schon im Talmud wird ausführlich erzählt, wie nach der Zerstörung des zweiten Tempels mehrere asketisch Gesonnene (Peruscliim) des Fleisches und Weines, als Gegenstände, welche zum Tempelkultus gebraucht zu werden pflegten, sich prinzipiell enthielten, nnd daß es den Rabbinen gelang, diese Ansicht zu bekämpfen. Anan hat die asketische Praxis wieder 8