Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 2 (1899)
- Article
- Die Hochschulen in Palästina und Babylon
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 104 (sequence 22)
- Language
- German
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— 104 — an dem Baum unserer Litteratur ein neuer mächtiger Zweig hervorbricht, sondern vielmehr aus dem Grunde, weil die gaonäischen Responsen Gutachten nicht von Einzel-Personen, sondern einer ganzen Akademie sind. Wir besitzen glücklicherweise einen zeitgenössischen Bericht über die Einrichtung der gaonäischen Hochschulen und über ihr gegenseitiges Verhältnis, einen Bericht, aus dem wir ersehen können, daß gegen die frühere Zeit nur sehr Weniges sich geändert hat. Die eigentliche Methibtha bestand außer dem Rektor aus 70 ordentlichen (Alufim) und 30 außerordentlichen Mitgliedern (B'ne Kijjume). Die sieben Reihen von ehemals bedeuten auch jetzt den Kern der Hochschule. Von den zehn Gelehrten der ersten Reihe waren sieben Resche Kallah (Scholarchen), wahrscheinlich den sieben Tagen der Woche entsprechend, da an jedem Tage ein anderer zu fungiren hatte. Die Funktion bestand, wie wir bereits wissen, in der lauten Wiederholung des vom Rektor gehaltenen Vortrages. Dieser eröffnete die täglichen Sitzungen des Kallah - Monates entweder mit der Aufforderung an die erste Reihe, einzelne Theile des im Semester durchgenommenen Traktates zu discutiren, oder an Alle, gewisse Halachoth zu erklären. In beiden Fällen ergriff der Rektor erst später das Wort; im ersten, um die Diskussion mit einer alle Einzelheiten beleuchtenden Ausführlichkeit zum Abschluß zu bringen; im zweiten, um die einzelnen Erklärungen von einem durch den ganzen Umfang und die ganze Tiefe des Traktates gebotenen Standpunkte zusammenzufassen. Die nach Hunderten zählenden Jünger, welche hinter den außerordentlichen Mitgliedern der Akademie ihre Plätze hatten, kamen in der Regel erst nachdem der Scholarch geendet hatte dazu, unter einander die behandelte Materie zu discutiren. Mit derselben Gründlichkeit wurden täglich die während des Semesters bei den Akademien eingelaufenen Anfragen behandelt. Das von den Mitgliedern der Mechibtha beschlossene Gutachten brachte der Sekretär sofort zu Papier, um es vom Rector unterschreiben zu lassen. Am 4. Sabbath des Kallah-Monates fand in Gegenwart der ganzen Akademie die Semestral-Prüfung statt. Examinator war natürlich der Rector. Er wußte seine Fragen so zu stellen, daß er sich von dem größeren oder kleineren Fortschritte der Einzelnen