Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 2 (1899)
- Article
- Die Hochschulen in Palästina und Babylon
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3111067-3111070-3111588--0470-3111731- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
94 Und auch wenn die kleine Stadt für so viele Gelehrte keinen Raum gehabt, ist doch nicht daran zu zweifeln, daß diese sich ausnahmslos zu den von R. I. b. S. anberaumten Sitzungen eingefunden haben. Die hohe Autorität, deren sich dieser Mann schon als hervorragender Jünger Hillels erfreute, muß als sichere Bürgschaft dafür gelten, daß die seinen Namen tragenden Reformen und Verordnungen in einer die Continuität der Halachah wahrenden Form zustande gekommen sind. Die Mitglieder der Hochschule in Jamnia galten als die Repräsentanten des jüdischen Volkes; dadurch erhielten die von ihnen per majora gefaßten Beschlüsse bindende und verpflichtende Gesetzeskraft. Solange R. I. b. S. lebte, war die Hochschule zu Jamnia nicht etwa die größte, sondern die einzige. Anders jedoch gestalteten sich die Verhältnisse, als mit dem Amtsantritt Rabban Gamaliels II. zu den alten Schulstreitigkeiten neue Reibungen hinzukamen. Die zwei bedeutendsten Schüler R. I. b. S/s, R. Elieser ben Hyrkanos und R. Josua ben Chananja, gründeten in ihren eigenen Wohnsitzen Lehrhäuser, dieser in Pekiin, jener in Lydda; und wenn auch vielleicht die Hochschule des Patriarchen — als solche gelten die Nachkommen Hillels — anfangs darunter nicht gelitten hat, so wurde chm doch seine Aufgabe, die dissentirenden Lehrmeinungen zu überbrücken, wesentlich dadurch erschwert, daß jetzt jede Lehrmeinung in einer besonderen Hochschule vertreten war. Wir haben uns nämlich auch die Lehrhäuser in Lydda und Pekiin als Hochschulen ersten Ranges vorzustellen, denn die gewaltigen Persönlichkeiten R. Eliesers und R. Josuas haben sicherlich eine fesselnde Anziehungskraft auf Gelehrte und Jünger 'ausgeübt. Nichtsdestoweniger behielt die Hochschule des Patriarchen ihr Uebergewicht, einmal weil sie zugleich der Sitz des Kalenderrathes war und weil zweitens ihr alle Männer angehörten, die vom Patriarchen mit einem Amte bekleidet wurden. Das Amtsdekret galt zugleich als Ernennung zum ordentlichen Mitgliede der Akademie (vergl. Sifte Deut. 16 und b. Horajoth 10 a). Gewiß wurden die Jünger - auch offiziell zu Akademikern promovirt, doch unter Rabban Gamaliel II. scheint diese Promotion zu den Seltenheiten gehört zu haben. Dieser Patriarch führte ein strenges Regiment; er träumte davon.