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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1899-01-01 · 2 (1899) · p. Seite 92

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
2 (1899)
Article
Die Hochschulen in Palästina und Babylon
Date
1899-01-01
Page
Seite 92 (sequence 10)
Language
German
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92 jüdischen Hochschulen in Palästina und Babylon standen zwischen unfern Fakultäten und unfern Akademien in der Mitte, denn es waren in ihnen stets Gelehrte und Jünger vereinigt. Gelehrte, die ihre Ansichten und Anschauungen mit einander austauschten. Jünger, denen nicht blos das Recht zustand, Fragen zu stellen, sondern auch in bescheidener Weise ihre Meinung zu äußern. Und weil diese Vereinigung von Gelehrten und Jüngern das Wesen der jüdischen Hochschule ausmacht, haben wir das begründetste Recht, dem obersten Gerichtshof in Jerusalem zugleich den Charakter einer Hochschule beizulegen, weil wir auch an ihm neben den Gelehrten (Chachamim) Jünger (Talmide Chachamim) vorfinden. Der jüdische Talmid Chacham stammt aus späterer Zeit; anfangs gab es keinen Talmid Chacham, sondern blos einen Talmid Chachamim, denn jeder Jünger hatte alle Gelehrte zu seinen Lehrern. Der älteste Name des jüdischen Lehrhauses ist nicht Beth ha-midrasch, sondern Beth waad, ein Haus der Zusammenkunft für die Weisen, auf deren Worte die wissensdurstigen Jünger lauschten. Dieser Vereinigung von Gelehrten und Jüngern begegnen wir sogar an allen aus 23 Mitgliedern bestehenden Lokalgerichtshöfen. „Die Synhedrialmitglieder", lehrt die Mischnah (Sanhedrin 4,3) „saßen im Halbkreis, damit einer den andern sehen konnte. Zwei Gerichtsschreiber standen vor chnen, der eine zur Rechten, der andere zur Linken, um die Reden der pro und contra sprechenden aufzuschreiben. Vor ihnen saßen in drei Reihen die Jünger der Weisen, und jeder kannte seinen Platz." An diese 3 Reihen, von denen jede 23 Plätze hatte, schlossen sich noch mehrere an, aber diese Plätze waren frei, und wer früher kam, konnte einen solchen einnehmen (Tosift. Sanhedrin Cap. VIII). Es ist gewiß nicht daran zu zweifeln, daß Jerusalem wie alle anderen Städte einen Lokalgerichtshof hatte; da nun dieser wie alle anderen blos Montag und Donnerstag seine Sitzungen hielt, drängt sich uns umsomehr die Frage auf, warum denn das große Synhedrion täglich vom frühen Morgen bis Nachmittags *4 3 Uhr tagte. Mögen die Fälle, in denen die Lokalbehörden keinen Bescheid wußten und sich an die höchste Instanz wendeten, noch so häufig gewesen sein, aus den täglichen Sitzungen in der Quaderhalle

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