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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1899-01-01 · 2 (1899) · p. Seite 89

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
2 (1899)
Article
Die Hochschulen in Palästina und Babylon
Date
1899-01-01
Page
Seite 89 (sequence 7)
Language
German
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89 nur noch die religiös-ethische oder agadische Auslegung der nicht gesetzlichen Parthien Werth und Bedeutung; die eigentliche Gesetzesforschung, die Halachah, war Sondergut der Fachmänner geblieben. Ob nun die Entwicklung genau dieselbe gewesen wäre, wenn man rechtzeitig für die Errichtung gemeinsamer, den veränderten Verhältnissen angepaßter Elementarschulen Sorge getragen hätte, das ist eine Frage, die gewiß Niemand unbedingt bejahen wird. Es darf nicht einen Augenblick daran gezweifelt werden, daß die weit ausschauenden Männer, die an der Spitze des jüdischen Volkes standen, die Gründung solcher Schulen als Nothwendigkeit erkannt haben; wenn sie dennoch von deren Errichtung Umgang genommen, so geschah das nur deshalb, weil sie Bedenken trugen, in die Rechte des Familienhauses einen solch tiefen Eingriff zu machen. Wann die ersten Kinderschulen errichtet wurden, zu welcher Zeit in Judäa, der Schulzwang eingesührt wurde, darüber gehen die Quellen auseinander. Nach den palästinensischen Berichten ist Simon ben Schetach, ein Bruder der Königin Salome Alexandra, der im ersten Drittel des letzten vorchristl. Jahrhunderts blühte, der Begründer der jüdischen Volksschule; nach den babylonischen Berichten wird dieses Verdienst dem Hohepriester Josua ben Gamala unter Agrippa H. zuerkannt. Das mag indeß wie immer sein, an der Thatsache ist nicht zu rütteln, daß die jüdische Hochschule nicht erst in der alexandrinisch-griechischen, sondern schon in der sopherischen Zeit vorhanden war. Man braucht sich nur über das eigentliche Wesen der Halachah volle Klarheit zu verschaffen, und man muß trotz der Skepsis, mit der die neueste Geschichtsforschung den talmudischen Berichten über die Ecclesia Magna entgegentritt und die Existenz einer organisirten Behörde unter der persischen Oberhoheit in Abrede stellt, die feste Ueberzeugung gewinnen, daß es schon zur Zeit Esras eine Gerichtsbehörde in Jerusalem gegeben hat, die zugleich auch ein akademischer Senat gewesen ist. Ob diese Behörde mit dem von König Josaphat errichteten Gerichtshof (II. Ehr. 19, 8) identisch gewesen, ob sie von vornherein den Namen „große Versammlung" getragen, oder ob man ihr diesen Namen erst viel später gegeben hat, ist ohne jedweden Belang angesichts der Thatsache, daß die Halachah von vorn-

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