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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1899-01-01 · 2 (1899) · p. Seite 79

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
2 (1899)
Article
Die Romulussage im Talmud und Midrasch
Date
1899-01-01
Page
Seite 79 (sequence 5)
Language
German
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gefeierte Salomo als derjenige bezeichnet wird, dessen Sünde der Zertrümmerer des jüdischen Reiches sein Dasein verdankt, ist" ebenfalls recht charakteristisch für die sittliche Anschauung jüdischer Denkweise. Behandeln nun die älteren Quellen die Romulussage in ermahnendem Sinne, indem sie die Entstehung des Erbfeinds des Judenthums als Folge der Verirrung seines gefeiertsten Fürsten hinstellen und, vielleicht auch im Hinblick auf das römische Kaiserthum, das unter der glänzenden Hülle die sittliche Fäulniß barg, paränetisch dem Gedanken Ausdruck gebend, daß das prächtige, weltbeherrschende Rom durch seinen Sittenverfall sich selbst den Untergang bereite: so bedeutet die Darstellung der jüngeren Quellen, welche die Sage in ihrem weiteren Umfang geben, indem sie auch von der Ernährung der Kinder durch eine Wölfin reden, einen Angriff auf das herzlose Regiment des Weltreiches. Midr. Thillim 10, 14: „Die heidnische Regierung (Rom) fordert von Israel: Bring deine Kopfsteuer! Es aber spricht: Ich habe Waisen zu ernähren. Jene aber sagt: Hast du schon von mir gehört, daß ich Waisen ernähre? Geht zum Gotte Jakobs, daß er euch helfe, dem Vater der Waisen und Richter; die Mutter des Remus und Romulus war gestorben, da kam eine Wölfin und säugte die Kinder, und diese bauten zwei Hütten in Rom, ein Beweis für das Bibelwort: Der Waise warst du ein Helfer." Aehnlich erwähnt Midr. Esther 3, 5 die Sage mit dem Unterschiede, daß hier von der Vergewaltigung der Wittwen und Waisen, die man in das Gefängniß führt, statt von der Eintreibung der Steuern gesprochen wird. Wahrscheinlich ist aber auch hier gemeint, daß für die Steuerschulden die Kinder und Frauen zu Sklallen gemacht werden. Hier wird jene römische Habsucht gegeißelt, welche die Unterthanen durch Auferlegung unerschwinglicher Steuern rücksichtslos aussaugt, die kein Erbarmen kennt und von einer Fürsorge für die Enterbten nichts weiß, ja für eine solche Fürsorge nur höhnenden Spott hat?) Bittet man um Erlaß der drückendsten Steuern oder um einige Erleichterung, indem man i) Man vergl. die prächtige Darstellung jener römischen Zustände, wie sie vom Talmud beleuchtet werden, in Sachs, Beitr. II 137 ff.

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