Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- 2 (1899)
- Article
- Was lehrten die Pharisäer?
- Date
- 1899-01-01
- Page
- Seite 63 (sequence 9)
- Language
- German
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63 Die Hoffnung vom Herannahen des Gottesreiches hat immer einen tiefen Eindruck auf die Frommen im Judenthum gemacht, und so lange es unter uns Menschen geben wird, die für die Ideale unserer Väter nicht gleichgiltig geworden sind, wird jenes Gebet des Neujahrsfestes seinen unwiderstehlichen Zauber nicht einbüßen. Eine größere Bedeutung hatte auch die Vorstellung vom jüngsten Gericht. Dabei war auch die Vorstellung vorhanden, daß der Mensch einen jeden Tag gerichtet wird, woraus dann gefolgert wurde, daß der Mensch mit Rücksicht darauf, daß der Einzelne sowie die Gesammtheit nach dem Ueberwiegen der guten oder bösen Werke beurtheilt wird, sich in seinem Thun in Acht nehmen müsse. Eine gute That vermag dem Guten in der Welt, und eine Sünde dem Bösen das Uebergewicht zu verleihend) Diese Vorstellungen von den Gerichten Gottes hängen mit gewissen Grundlehren der Propheten und des Judenthums überhaupt zusammen. Die Forderungen der sittlichen Ideen sind die von Gott gegebenen Gesetze des Menschengeschlechts. Die Treue und Wahrhaftigkeit, Liebe und Gerechtigkeit sind Gesetze, von denen der Bestand der Völker und des Menschengeschlechts abhängig ist. Die Alten haben diesem Gedanken mit Recht eine große Bedeutung zugeschrieben und wir können nicht anders, als an dieser alten Lehre unerschütterlich sest^halten. Es giebt kein Ideal, kein Interesse, das höher stehen dürfte als dasjenige der Wahrheit, des Wohlwollens und der Gerechtigkeit. Jeder Gedanke, der ihre Forderungen aufzuheben geeignet ist, ist kein Ideal, sondern ein Götzen, aufgestellt im Heiligthum der Humanität, ein „(Sräuel der Verwüstung", wie die Alten nach dem Buche Daniel die Götzen genannt haben. Wie bei den Propheten, so steht auch bei den Schrift- „Herrschaft Gottes" Tosefta Ber. II, 1. Sifre 19 b unten. Vgl. Dalman, S. 79, Z. 9. rvp^n im Sinne „Koni greich Tos. Ber. I, 10—11. Sifre 76b. Mechiltha 26 b (55b?). Bacher, d. Ag. d. p. Am. II, 160. Das Aufhören des Heidenthums und die Aufrichtung des Gottesreiches Mechiltha 56 a. i) Tosefta, Kidduschin 1, 14.