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Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur · 1898-01-01 · [1] (1898) · p. 241

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Journal
Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
Volume
[1] (1898)
Article
Hass und Rache
Date
1898-01-01
Page
241 (sequence 14)
Language
German
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241 gesehen, oder so lange Du uns nicht in seinem Namen den Beweis geliefert, erschreckst Du uns nicht. Bange machen gilt nicht, wir vermögen eben jenes finstere Unheil nicht zu erkennen." „Ihr verlangt Zeichen und Wunder," rief kopfschüttelnd Jakubowicz aus und bewegte die Lippen mit Spott und Schmerz. „Wer Augen hat zu sehen, der sieht es ohne jedweden Fingerzeig. Wer aber blind ist, dem nutzt kein Zureden. Zeichen fordert Ihr? Er gab ganz unzweideutige. Ist es nicht an denen genug, die er allen gab, welche klar sehen wollen? Wer möchte z. B. das längst von ihm gegebene Anzeichen Lügen strafen, daß wir vor feindseligen Ausbrüchen keine Sicherheit mehr haben, daß das Gesetz gegen uns jederzeit angewendet wird, nicht für uns, wenn es zum Ausbruch kommt. Wer kann dem widersprechen? Sehen wir uns nicht Tag für Tag in empfindlichster Weise in allen Zeitungen beschimpft? Broschüren und dicke Bücher schreiben unsere Gegner gegen uns und bringen darin haarsträubende Beschuldigungen gegen uns und unsere Vorfahren vor. Das Gesetz belegt dies ausdrücklich mit Strafe, weil es gegen das Verbot zu Haß und Verachtung zwischen Privatpersonen und Glaubensbekenntnissen aufzureizen verstößt. Auch das Schmähen einer Religion oder deren Bekenner, oder Anfeindung der Bewohner eines Landes bildet ein Vergehen. Kein Beleidiger einer stemden Confession bleibt straflos. Uns aber wirft man allen Unflath ins Gesicht und niemand wehrt es. Dies ist ein klarer Beweis, daß das Gesetz und seine Wächter uns nicht schützen. Bleibt aber die Verleumdung ungeahndet, so wird man sich auch ungeahndet thätlich an uns vergreifen. Wenn dies noch nicht geschehen ist, dann war's nicht aus Liebe zu uns, oder weil wir für Mitbürger angesehen werden, sondern weil es noch niemandem eingefallen ist, weil es noch niemand versucht, offen unser Vermögen und Leben anzutasten. Hat er's aber einmal versucht, dann läßt er auch nicht mehr davon ab, niemand wird die zügellosen Geister an Verheerungen hindern. Denn wer bürgt uns dafür, daß die Gesetzeswächter unser Hab und Gut und Leben mehr denn unsere Ehre schirmen werden? Und wenn auch, ob nicht umsonst? Bis die Menge etwas zu glauben anfängt, verlß

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