Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- [1] (1898)
- Article
- Die jüdische Gesellschaft Berlins im 18. Jahrhundert
- Date
- 1898-01-01
- Page
- 207 (sequence 18)
- Language
- German
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207 ■einem Badeort getroffen, sich in ihre Schönheit verliebt, und sie, da sie den häßlichen, mißgestalteten Mann nicht gebührend gewürdigt, dadurch gewonnen, daß er ihr ein Märchen erzählte, wie der Buckel eigentlich für sie bestimmt gewesen sei, er aber durch Bitten bei Gott diese Verunzierung für sich erbeten und auf sich genommen habe. Diese hübsche Geschichte, die Mendelssohn hätte erfinden können, ist ins Reich der Fabel zu verweisen. Durch die Briefe Moses Mendelssohn's an seine Braut, die ich durch einen Zufall entdeckt habe, leider aber nicht vollständig veröffentlichen, sondern nur brnchstücks- und auszugsweise verwerthen kann, gewinnt die Sache ein anderes Aussehen. Auch die Heirath Mendelssohns wurde, wie damals die meisten Ehen, durch Vermittlung gemacht, und zwar waren Frau Bernhard, in deren Geschäft Mendelssohn eine erste Stelle einnahm und sein alter Lehrer Dr. Gumpertz, der in Hamburg verheirathet war, die Vermittler, welche Frommet Gugenheimer und Mendelssohn zusammenbrachten. Man muß nicht denken, daß die Eltern der Braut den Bräutigam mit Offenen Armen empfingen. Die Mutter allerdings war alsbald auf der Seite des jungen Paares, aber der Vater, ein ehemals reicher Mann, der einen großen Theil seines Vermögens eingebüßt hatte und zur Regelung seiner Verhältnisse sich damals in Wien befand, machte, nachdem die Sache im Wesentlichen ohne ihn verhandelt war, Einwände. Er wünschte, wie aus einem Brief Mendelsohns an seine Schwiegermutter hervorgeht, daß die Verlobungspacten ihm zur Unterschrift geschickt würden, daß der Schwiegersohn eine bestimmte Verschreibung zu Gunsten seiner Frau nach seinem eventuellen Tode festsetze, und daß er sich für eine genau fixirte Summe an Geschenken verpflichten solle. Die Art und Weise, wie Mendelssohn diese ihm unwürdig dünkende Forderung abweist, ist eine ganz vortreffliche. Eine Stelle aus dem Brief Lautet: „Kann man solche Kleinigkeiten nicht meiner guten Denkungsart überlassen? Liebe Madame, wenn mich Ihr Mann für einen so pflichtvergessenen Menschen hält, daß ich seine Tochter nehmen würde, ohne sie zu lieben, so bin ich ihrer nicht würdig, so thut er Unrecht, daß er consentirt. Ich muß gestehen, daß mich diese überkluge Vorsorge von der empfindlichsten Seite attakirt. Ich müßte niederträchtig sein, wenn ich eine Person, die ich liebe, nicht bestmöglichst versorgen