Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- [1] (1898)
- Article
- Die mittelhochdeutsche Sprache bei den Juden
- Date
- 1898-01-01
- Page
- 180 (sequence 19)
- Language
- German
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180 der Rede der Freidenker wie der Strenggläubigen, der Gebildeten wie der Ungebildeten bemerkt. Denn das Berufen oder Beschreien gehört zu weitverbreitetem Aberglauben: durch das laute Reden < namentlich über den erfreulichen Zustand oder gedeihlichen Fortgang von Etwas) neidische, tückische Geister erwecken (die ihn ins Gegentheil Umschlagen machen).") Man glaubt sich daher durch die ängstliche Einfügung des Wortes unberufen oder unbeschrien in die Rede, vor Unglück oder Schaden zu schützen. Dies verstößt gegen die jüdische Gottesfurcht und es sollte ein Jeder sich berufen fühlen, jene heidnische Furcht vor dem Berufen und den vermeintlichen Schutz dagegen zu geißeln und dazu beizutragen, daß es aus jüdischem Kreise verbannt werde. Unser Schutz ist und bleibt ein anderes Wort: das Wort der Gotteslehre. Anmerkungen. 1) Einige Nachweisungen s. bei Zunz, gesammelte Schriften III, S. 286. 2) Aus der betreffenden Literatur seien hier folgende Schriften erwähnt: Zunz, G. Gottesdienstliche Vorträge der Juden. Grünbaum, M. Jüdisch-deutsche Chrestomathie. Perles, I. Beiträge zur Geschichte der hebräische» undaramäischen Studien. Güdemann, M. Geschichte des Erziehungswesens und dev Cultur der Juden in Deutschland während des 14. und 15. Jahrhunderts. 3) Dieselben sind in meiner Rascht-Ausgabe zur Stelle näher verzeichnet. 4) So ist auch in einem wahrscheinlich in Salonichi gedruckten Ritualbuche, von dem ich nur einige Blätter besitze, ein besonderes EK'Ü "IX1 b'bb -ttO'b TID enthalten. 4 a) Erdaphel, lat. malum terrae wird aus einer Handschrift des 14. Jahrhunderts im Anzeiger für die Kunde des Mittelalters, Jahrg. 1839, S. 94 nachgewiesen. 5) So wird auch die Mischnah in Sabbat XII, 5 besser zu verstehen sein. 6) S. Terumat hadeschen § 231 und Pesakim Nr. 142. 7) Näheres hierüber s. bei Güdemann, S. 74—76. 8) Siehe dort in pNltM ZTcS"]-