Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Journal
- Jahrbuch für jüdische Geschichte und Literatur
- Volume
- [1] (1898)
- Article
- Die mittelhochdeutsche Sprache bei den Juden
- Date
- 1898-01-01
- Page
- 167 (sequence 6)
- Language
- German
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167 Im Maharil gestattet Jacob Levi für die aramäisch abgefaßte Formel KjPDrri XT»n bl in deutscher Uebertragung zu sagen: sirr «emix bn. Urhab bezeichnet nach Schmidts schwäbischem Wörterbuch so viel als Sauerteig. Demnach ist (nach talmudischem Ausspruch ntPp wan iiE) das hebr. niE — aram. rri'vn — dem mittelhochdeutschen Urhab und unser heutiges Sauerteig. Dagegen ist fön — >"on Sauerteig, im heutigen Ausdruck „gesäuerter Teig" enthalten. In den Reponsen Jacob Levi's (No. 127) ist bei der Angabe über die Bereitung der Dinte von artsBiöB» und die Rede. Löw in dem vielfach zu berichtigenden und zu ergänzenden Buche: Graphische Requisiten S. 155 schreibt dafür (nach Abele Gombinner zum N"X § 32) Gluthstein, worunter er Schwefelkies verstehen möchte. Daß aber die ebendaselbst bereits vermuthete Lesart „Gallitzenstein" die einzig richtige ist, geht aus einer handschriftlichen Bemerkung hervor, wo mit Vitriol, wie auch bei Jsferlein im Terumat hadeschen No. 129 wiedergegeben wird. Das andere Wort BJ'tJDItsti', wofür Löw Stofftinte liest, ohne über diese Benennung selbst Aufschluß geben zu können, ist nicht anderes als Stouptint Staubdinte, also ähnlich dem mischnaischen pss, wahrscheinlich aus zu Staub geriebenen Jngredenzien, worauf Wasser gegossen wurde.5) In einigen besonderen Fällen hängen mit gewissen deutschen Wörtern bei jüdischen Schriftstellern des Mittelalters culturgeschichtliche Veränderungen zusammen. So wird von Jsserlein mitgetheilt, daß der Ausdruck „heirathen" im Deutschen nur das Verlöbniß bezeichne, während der Act der ehelichen Trauung selbst bei den Christen „gewählt" heiße. Es scheint dieser Sprachgebrauch mit dem Umstande zusammenzuhängen, daß das ganze Mittelalter darüber hingegangen ist, bis das Volk sich überall gefügt und gewöhnt hatte, das rein bürgerliche Verlöbniß gegen die kirchliche Trauung zu vertauschen oder doch in dieser erst den rechten Abschluß des Verlöbnisses anzuerkennen. Im 13. Jahrhundert wurde die Kirche bei der Trauung selten in Anspruch genommen. Nur die Dichter pflegen zuweilen der Trauung durch Priesterhand oder doch eines vor der Kirchengemeinde abgelegten Bekenntnisses zu gedenken. Die volksmäßigen Dichter dagegen wissen nur von