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Der Jude · 1928-01-01 · 1 (1928) Sonderheft zu Martin Bubers fünfzigstem Geburtstag · p. 45

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Journal
Der Jude
Volume
10 (1928)
Issue
1 (1928) Sonderheft zu Martin Bubers fünfzigstem Geburtstag
Article
Zum Problem der jüdischen öffentlichen Meinung
Date
1928-01-01
Page
45 (sequence 5)
Language
German
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Zum Problem der jüdischen öffentlichen Meinung etwa die folgende Stelle (Kidd. 70 b): „Rabbi Chelbo sagt: Schwer erträglich sind die Proselyten für Israel wie haftender Aussatz, denn es steht geschrieben (Jesaja 14, 1): Anschließen wird sich ihnen der Proselyt und sich anhaften an das Haus Jakobs." Hier ist der Prophetensatz auf Grund der fremdenfeindlichen Stimmung Babyloniens mit Hilfe einer aus gleicher Sprachwurzel tauchenden Wortanalogie in das Gegenteil seines Sinnes verkehrt: der von Jesaja als Vorbote messianischer Erfüllung begrüßte Fremde wird einem Teil des Galuth und der tragischerweise gerade in ihm scheinbar notwendigen nationalistischen Verengung „schwer erträglich". In einem der Kommentare aber stellt sich, durch eine neue Umdrehung, der prophetische Ursinn beinahe wieder her: unter den mannigfachen Stimmen der „Tossafisten", jener Schüler und Enkel Raschis, äußert sich ein „R. Abraham, der Proselyt", wie folgt: „Weil die Proselyten besonders eifrig und genau in der Erfüllung der Pflichten sind, deshalb sind sie schwer erträglich für Israel wie haftender Aussatz, denn dadurch erinnert sich der Heilige, gelobt sei Er, der Sünden Israels, daß sie nicht seinen Willen tun . . ." Diese Meinung Rabbi Abrahams, der vom Proselyten zum angesehenen Talmudlehrer wurde, hätte sich übrigens auf eine andere Talmudstelle stützen können, nach der die Mazzoth der „gerechten Proselyten", die von denen aus Furcht streng unterschieden werden, besonders vertrauenswürdig sind und von jedem Juden unbedenklich gegessen werden können. Jedenfalls sehen wir hier eine „Fremdendebatte", die auf einem einzigen Blatte des Talmuds Jahrtausende versammelt und von Jesaja, dem Propheten, bis zu Abraham, dem Proselyten, das gleiche Problem auf engstem Räume zur Erörterung stellt: gewiß eine Form der öffentlichen Meinungsbildung, die dem Juden durchaus eigentümlich sein dürfte. Mit dem Abschluß des Talmud war, wie schon das obige Beispiel beweist, die talmudische Erörterung und damit auch die Fortbildung des Gesetzes keineswegs beendet. Diese fand ihre literarische Form nunmehr in den Responsen, die vielfach ein neuer Teilausdruck der jüdischen öffentlichen Meinung werden. Dies gilt sowohl für die Fragen wie für die Antworten; beide zeichnen gleichsam die Demarkationslinie ab, die sich zwischen jüdischem Gesetz und dem Leben der Umwelt in jeder Generation iigendwie verschiebt, die Fragen von der Seite der Umwelt, die Antworten von der Seite des Gesetzes her. Wie auch hier der Wandel der Zeiten und des Gesamtgeistes auf die Rechtsfindung einwirkt, sei an einem Beispiel au3 allerneuester Zeit angedeutet, das wir der Responsensammlung des vor wenigen Jahren verstorbenen 45

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