Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 9 (1925-1927)
- Issue
- 4 (1927) Sonderheft Judentum und Christentum
- Article
- Vom erledigten Judentum
- Date
- 1925-01-01
- Page
- 6 (sequence 3)
- Language
- German
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Nathan Birnbaum vermißt wird — und kann zumindest kein Minus an Religiosität bedeuten. Wenn die göttliche Gnade mit der göttlichen Gerechtigkeit ausgeglichen wird und beide als eins gedacht werden, und dem Menschen der x\nspruch auf die Gottesgnade und der daxnit getriebene Mißbrauch nicht zu leicht gemacht sind, so kann dies der Reinheit und Innigkeit des Gottgefühls zumindest keinen Eintrag tun. Der ewigen unmittelbaren Sorge Gottes um jede einzelne Menschen- und Sünderseele gewiß sein, kann zumindest keine unwürdigere religiöse Vorstellung sein, als der Glaube an eine allgemeine Menschheitserlösung durch den Opfertod eines göttlichen Mittlers. Die Erwartung des Gesalbten Gottes, des Mensch-Messias, der da kommen wird „am Ende der Tage'*, ist sicherlich auch kein Religiosum zweiten Ranges. Und — zusammen mit Abraham, Moses, David, Jeremias, Jesajas und Hillel — Gott als den Einheitlich-Einzigen schauen, ist gewiß auch kein Mangel religiöser Intuition. Aber das „Gesetz", die „Werkheiligkeit", das „Pharisäertum"?! . . . Auch da fällt es dem Judentum nicht ein, sich die Bewertung seines religiösen Gutes von einer nicht unterrichteten, falsch berichteten, mit Eifer lieblosen Welt diktieren zu lassen. Es weiß besser als diese, was es am „Gesetze", an der „Werkheiligkeit" und an den Pharisäern hat. Es sucht in der weiten Welt vergebens nach Menschen von einem so unabgelenkten Willen zu Gott, wie es die Pharisäer sind. Es ist stolz auf seine „Werkheiligkeit" als auf eine erlesene Schule der Heiligung und kann nicht zugeben, daß selbst dort, wo sie mißbraucht wird, schlimmerer Schaden gestiftet ist, als wenn in der christlichen Welt die „Gnadenheiligkeit" auf Unzulänglichkeit trifft. Es weiß: Das „Gesetz" ist ein Gottesdienst ganz eigener Art, eine den Gläubigen sein ganzes Leben hindurch begleitende, geradezu stündliche Mahnung an die Weltsouveränität und die Gnade Gottes, und damit, schon der Idee nach, ein so beredter, geradezu überwältigender Ausdruck und Hebel des Gefühles der Gotteskindschaft und des Gottüberantwortetseins, daß es wahrlich vor anderen Ausdrücken und Hebeln dieses Gefühls, die sich so einzig grandios vorkommen, zumindest nicht zurückzutreten braucht — von der unerreichten praktischen Wirkung seiner rechten Erfüllung (nur die rechte Erfüllung darf ehrlicher Beurteilung unterlegt werden) ganz zu schweigen. Und noch eins ist das „Gesetz": Die Disziplin, die dem jüdischen Volke als auserwähltem auf seinem einsamen Weg mitgegeben ist, damit es durch sie in seiner Einsamkeit für seine Bestimmung zusammengehalten werde. Doch die Auserwähltheit! Während Freigeister und Freireligiöse sie nicht für diskutabel halten — sie haben ja das Privilegium, über nichts sich zu wundern und daher auch nicht darüber, daß gegenüber 6