Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 1 (1916-1917)
- Issue
- Heft 9 (Dezember 1916)
- Article
- Juden - Polen - Deutsche
- Date
- 1916-12-01
- Page
- 574 (sequence 6)
- Language
- German
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574 Juden — Polen — Deutsche ein Land, das schon seit langem die eigene polnische Verwaltung hatte, wo sich die Staatskunst der Polen uneingeschränkt bewähren durfte: Galizien. Das hat der Abgeordnete Daszynski „die Pestbeule am Leibe Europas" genannt. Und der Begriff „polnische Wahlen" ist von dorther fast zu einem Schlagwort des Staatslexikons geworden. Hier haben außer den Juden die Ruthenen die Vorzüge polnischer Herrschaft kennen gelernt, das Volk, das 50 Prozent der Bevölkerung Ostgaliziens ausmacht. Die Ruthenen haben die Proklamation der selbständigen staatsrechtlichen Stellung Galiziens wie eine Trauerbotschaft empfunden und wehren sich leidenschaftlich gegen das Ausscheiden Galiziens aus dem österreichischen Reichsrat. Sie wissen, was es heißt, auf ein polnisches Parlament angewiesen und damit aus der Beachtung und der Kontrolle der öffentlichen Meinung ausgeschlossen zu sein. Die Litauer haben eben jetzt gegen die bloße Möglichkeit protestiert, in den neuen polnischen Staatsverband einbezogen zu werden. Und wenn die 700000 Deutschen in Polen schweigen, so tun sie es nur deshalb, weil sie des deutschen Schutzes sicher sind. Damit kommen wir zu dem dritten Volke, das heute für die Entwicklung Polens verantwortlich ist, den Deutschen. Noch liegt bei der deutschen Verwaltung der Schlüssel für die weitere Gestaltung der Verhältnisse in Polen. Sie hat es in der Hand, bei der Festsetzung der neuen Ordnung, die aus ihrer Macht geschieht, den nationalen Minderheiten ihr Recht zu verschaffen. Bis jetzt hat die deutsche Regierung sich zu der prinzipiellen Frage der Nationalitäten in Polen nicht geäußert. Es ist klar, daß sie die Schwierigkeiten scheut, die mit der Aufrollung dieses Problems verbunden sind. Insbesondere an der Judenfrage scheint sie vorbeigehen zu wollen. Eine Zeitlang zwar konnte man glauben, sie sei gewillt, den Juden ihr nationales Recht zukommen zu lassen. Ihre Haltung in der Schulfrage, ihre Anerkennung des Jüdischen als Unterrichtssprache und ihre Fürsorge für den Ausbau des jüdischen Schulwesens hat weitgehende Hoffnungen erweckt. Auch ihre entschiedene Stellungnahme beim Erlaß der Wahlordnung für den Warschauer Stadtrat zeugte von einem Erkennen der Notwendigkeit des Schutzes der nationalen Minderheit, wenn auch anderseits gerade die Vorgänge im Warschauer Stadtrat zeigen, wie wenig eine nationale Minderheit geschützt ist, wenn nur ihr Wahlrecht gesichert wurde. Inzwischen aber hat die Verwaltung eine Wahlordnung für die Stadtratswahlen in der Provinz erlassen, in die offensichtlich unter polnischem Einfluß anscheinend bedeutungslose Bestimmungen hineingekommen sind, die faktisch das Wahlrecht der nationalen Minderheiten, also in diesem Falle vor allem der jüdischen, gänzlich der polnischen Willkür ausliefern. Auch das so eminent wichtige Gesetz über die Bildung eines polnischen Landtages und Staatsrates läßt jeden Schutz der nichtpolnischen Völker vermissen. Die Juden werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bestenfalls drei statt der ihnen zukommenden zehn oder mehr Abgeordneten haben, und wie den Deutschen in Polen in diesem Landtage ihr Recht werden soll — wenn nicht durch freiwilliges Entgegenkommen der Polen — ist ganz unersichtlich, ganz abgesehen davon, daß auch eine zahlenmäßig richtige Vertretung nichts für die Sicherung der Volksrechte bedeutet. Den letzten Zweifel an der Haltung der deutschen Regierung in der Frage der Anerkennung und des Schutzes der nationalen Minoritäten in Polen beseitigt die eben erlassene Verordnung wegen der Organisation der jüdischen Religionsgesell-