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Der Jude · 1925-01-01 · 2 (1926) Sonderheft Erziehung · p. 41

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
9 (1925-1927)
Issue
2 (1926) Sonderheft Erziehung
Article
Das Kinderdorf im Emek Jesreel
Date
1925-01-01
Page
41 (sequence 6)
Language
German
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Das Kinderdorf im Emek Jesreel Verfassung des Kinderdorfes in Giwath HamoreL 1. Giwath Hamoreh im Emek Jesreel ist ein Dorf von Knaben, Mädchen und Erwachsenen, die dort in Gemeinschaft ein Leben der Arbeit und Kultur führen. Anmerkung: Die Bürger des Dorfes bauen ihr Leben auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit auf: ein Gesetz und ein Recht für alle Bewohner. 2. Die Bewohner des Dorfes machen sich zum Ziel, den Besitz des Kinderdorfes durch intensive Arbeit auf der Grundlage eines klaren Verständnisses für alle Zweige der Wirtschaft zu vergrößern. 3. Pflichten und Rechte der Bürger. a) Jeder ist verantwortlich für alles, was in dem Dorfe geschieht und für die ganze Arbeit der Wirtschaft. b) Jeder muß alle Zweige der Wirtschaft und die Lehre von der Arbeit lernen und genau verstehen. c) Jeder hat das gemeinschaftliche Eigentum im Kinderdorf zu hegen und zu pflegen. d) Jeder ist verpflichtet, sich die Elementarbildung anzueignen, die zum Aufbau eines kulturellen Lebens erforderlich ist. Anmerkung: Elementarbildung ist: Kenntnis der hebräischen Sprache und ihrer Literatur, Rechnen, Heimatkunde, Geographie, allgemeine und jüdische Geschichte. 4. Bildung und Kultur im Kinderdorf. a) Zu jedem Wirtschaftszweig gehört ein bestimmter Lehrstoff, den jeder, der in diesem Wirtschaftszweig arbeitet, kennen und gründlich lernen muß. b) Die Stunden, in denen nicht in der Wirtschaft gearbeitet wird, sind dem Erwerb der Elementarbildung gewidmet. Die Bildungsarbeit ist Selbstarbeit auf dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe. Die Erwachsenen und Leiter helfen, wenn es erforderlich ist. c) Im Kinderdorf bestehen Synagoge, Bibliothek, Lesesaal usw., die nach besonderen Satzungen verwaltet werden. d) Im Kinderdorf werden Gruppen für Aufführungen, für Sport, für Musik, für Unterstützung Schwächerer usw. gegründet. 5. Die Leitung des Kinderdorfes. Die Organe des Kinderdorfes sind: die allgemeine Versammlung, sowie die von der allgemeinen Versammlung gewählte Exekutive. 6. Tätigkeit der allgemeinen Versammlung. a) Die allgemeine Versammlung tritt einmal monatlich zusammen, um die Berichte der verschiedenen Kommissionen zu hören, die in den einzelnen Wirtschaftszweigen arbeiten. b) Die allgemeine Versammlung tritt ferner alle drei Monate zusammen, um den Bericht der Exekutive zu hören und eine neue zu wählen. Anmerkung: Die Exekutive wird nur für drei Monate gewählt, doch steht es der allgemeinen Versammlung frei, sie noch einmal für drei Monate zu bestätigen. 4i

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