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Der Jude · 1925-01-01 · 2 (1926) Sonderheft Erziehung · p. 27

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
9 (1925-1927)
Issue
2 (1926) Sonderheft Erziehung
Article
Von der Straßenhorde
Date
1925-01-01
Page
27 (sequence 6)
Language
German
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IRI
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Von der Straßenhorde zur Gemeinschaft Einrichtung. Denn es war doch klar, daß diese Verdienste immer nur einen verschwindend kleinen Teil des Unterhaltes decken konnten, und daß die Hoffnung, durch diese Arbeiten eines Tages ,,frei und unabhängig" zu werden, unsinnig sein mußte. Für uns war es schon ein erfreulicher Gedanke, daß dieselben Jungen, die früher alles entwendeten, was nur irgend einen Wert hatte, jetzt alle das verdiente Geld, auf das sie doch sicherlich mehr Anspruch hatten als auf fremde Gegenstände, an die Gemeinschaftskasse abgaben. Nur ein einziger Fall wurde bekannt, wo ein Zweifel bestand, ob der Betreffende seinen „Arbeitslohn" in der vollen Höhe abgegeben hatte. Es entsprach ganz dieser Stimmung, wenn in dieser Periode Verfehlungen auf dem Gebiete der Ehre ganz besonders schwer vom Jugendgericht, welches von den Jugendlichen organisiert war, bestraft wurden. In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß die Strafe des Ausschlusses vom Kinderhaus eine Maßnahme war, über die die Jungen selbst das Recht der Entscheidung hatten. — Wir haben uns oft gefragt, ob wir in der Übertragung dieser verantwortlichen Entscheidungen an die Jugendlichen, nicht zu weit gegangen waren. Zuerst mußte es so scheinen. Ohne Zweifel waren in der Kollektive Elemente, die einen stark negativen Einfluß auf die Jugend hatten und deren Entfernung vom Kinderhaus sicherlich wichtig gewesen wäre. Aber in den meisten Fällen, wo die Erzieher die Forderung stellten, den Betreffenden auszuschließen, stießen wir auf den heftigen Widerstand der KollektiveDer Grund für diesen Widerstand lag nicht etwa darin, daß die Mitglieder der Kollektive nicht imstande waren, zu unterscheiden, wer von den Jugendlichen zu den fördernden und wer von ihnen zu den schädlichen Elementen gehörte. Das erkannten sie ebenso schnell wie wir. Aber sie waren lange Zeit nicht imstande, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Noch fühlte sich jeder einzelne zu stark solidarisch mit seinen alten Schicksalsgenossen, als daß er sich entschließen konnte, für seine Entfernung zu stimmen. Entfernung aus dem Kinderhaus bedeutete in der damaligen Zeit für jeden der Jugendlichen entweder das Zurückgehen in das licht- und freudlose Milieu des Elternhauses oder das Schicksal, das alte Straßenleben wieder aufzunehmen. Jeder dachte daran, daß das, was jetzt über das Mitglied der Kollektive beschlossen werden würde, morgen ihn selbst treffen könnte; auch die wertvollen und sogar führenden Elemente, die niemals daran zu denken brauchten, in gleicher Weise behandelt zu werden, konnten sich nicht dem Einfluß dieses kollektiven Denkens entziehen. Zu stark hatte die gleiche harte Vergangenheit die Jungen und Mädchen 27

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