Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Das Paulinenstift zu Hamburg
- Date
- 1924-01-01
- Page
- 750 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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750 Umschau: Erziehung Spruch darauf erheben will, eine solche zu sein. Das bedingt aber eine ganz neue Art von Erziehung und vor allem eine neue Ausbildung für die in diesen Gemeinschaften wirkenden Menschen. Wie muß nun die Ausbildung, und wie müssen die Erzieher für diese Gemeinschaft beschaffen sein? Es ist bei der eigenartigen Psyche der jüdischen Menschen unmöglich, ein Schema der christlichen Ausbildung einfach auf unsere übertragen zu wollen. Wir werden Rücksicht nehmen müssen auf ihre größere Differenziertheit, um am Ende doch erfolgreich sein zu können. Die Anstalt erfordert zweierlei Typen der Ausbildung, x. solche mit überwiegend pädagogischer Ausbildung, 2. solche mit überwiegend wirtschaftlicher Ausbildung. Ich sage absichtlich überwiegend, um darauf hinzuweisen, daß die pädagogischen Kräfte dieHauswirtschafts- Vorbereitung ebensowenig entbehren können, wie die hauswirtschaftlichen die pädagogische. Beginnen wir mit der Hauswirtschaft, die das natürlichste Gebiet jeder Frau sein sollte. Bei uns Jüdinnen ist das absolut nicht der Fall, bei uns treffen sich Anlage und mangelhafte Erziehung, um kein sehr günstiges Menschenmaterial für diesen allergewichtigsten Zweig des Gemeinschaftslebens zu schaffen. Und hier hat demzufolge unsere bewußte Erziehung einzusetzen. Jedes Mädchen, das unsere Erziehungsanstalten besucht, muß selbstverständlich nach Beendigung der Schulzeit mindestens 1 Jahr den Haushalt erlernen, ganz gleich, welchen Beruf es später ergreifen will. Ich möchte diese Forderung auf alle schulentlassenen jüdischen Mädchen ausdehnen, möchte gleichsam ein weibliches Dienstjahr geschaffen wissen. Die Frage ist nun, wo diese Ausbildung zu erfolgen hat. — Ehe wir zur Beantwortung dieser Frage übergehen, 'müssen wir uns erst einmal über den Zweck dieses Ausbildungsjahres im Klaren sein. Die Mädchen sollen neben den selbstverständlichen Haushaltungszweigen vor allem Pflicht- und Verantwortungsgefühl, Achtung vor dem Material und der heiligen Kleinarbeit, Treue und Gewissenhaftigkeit dem Ganzen gegenüber lernen. In dieser Zeit der Ausbildung werden die Mädchen sich auch allmählich klar werden über ihre Berufswahl, und von uns Erziehern kann es dann mit abhängen, wohin sie führt. Dieses praktische Vorbereitungsjahr, daß die jungen Menschen vor allem mit einer starken Berufsethik erfüllen soll, kann meines Erachtens am besten in Anstalten, in Erziehungsgemeinschaften erfolgen. Ich unterscheide bewußt zwischen Anstalten und Erziehungsgemeinschaften, denn jedes Heim, ob Krankenhaus, Mädchen- oder Elternheim, ist für eine Ausbildung geeignet, wenn die richtigen Menschen die Anleitung übernehmen. Nicht aber jedes Mädchen ist für eine Erziehungsgemeinschaft geeignet — in der die Zöglinge die Hauptsache sind — und der Leiter einer solchen Erziehungsgemeinschaft muß in der Auswahl der Lernenden sehr vorsichtig sein. Deshalb ist dort, mehr als anderswo, ein Probemonat geboten, um dem Leiter die Möglichkeit zu geben, das Mädchen zu entlassen, wenn es ihm geboten erscheint. Weil ein Waisenhaus zufällig eine soziale Einrichtung ist, hat es absolut nicht die Verpflichtung, Mädchen, die für seine Gemeinschaft ungeeignet sind, zu behalten, denn, wie gesagt, die Sorge für die Zöglinge ist seine erste Pflicht. In dieser Zeit der praktischen Vorbereitung, in der die Mädchen alle Zweige des Haushalts kennen lernen müssen, darf auch ihre geistige Ausbildung nicht vernachlässigt werden. Sie darf freilich nicht den Mittelpunkt bilden und muß die Zusammenhänge mit der praktischen Arbeit wahren, wie z. B. die Nahrungsmittellehre das Verständnis für eine rationelle Ernährung weckt. Auch sonst müssen, im Hinblick auf das starke Verlangen unserer jüdischen Mädchen nach geistigen Dingen, diese bewußt gepflegt werden. Einen Teil dieser Aufgabe wird die Pflichtfortbildungsschule uns abnehmen, uns bleibt vor allem die Pflege des Jüdischen, denn jüdische Menschen, jüdische Anstaltsbe- , amtinnen wollen wir erziehen. Ganz scharf möchte ich noch einmal betonen, daß dieses praktische Jahr nur eine Vorbereitung bildet und keineswegs Anspruch darauf erheben darf, die Mädchen berufsfertig auszubilden. Wenn das oben erwähnte Ziel dieses Jahres erreicht wird, dann hat die richtige Ausbildung zur Hausbeamtin in den dazu berechtigten Anstalten zu erfolgen. Dringend erforderlich ist jedoch diese Probeprüfungszeit, damit die jungen Men-