Mannheim
Compact Memory

Der Jude · 1924-01-01 · Heft 12 · p. 725

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 12
Article
Die Kwuzah
Date
1924-01-01
Page
725 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3101111-3101201-3101213-3109915--7551-3109968
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Kwuzah 725 Gesetze gezügelt, im Rahmen der Gesamtarbeiterbewegung sich entfalten. Es ist wahrlich keine Frage mehr, daß die Kwuzah der lebendige Ausdruck des Strebens aller idealen Triebe der besten Jugend ist, die das jüdische Volk zu vergeben hat, zugleich aber auch der wahre Ausdruck der Eroberung des Landes durch Siedlung. Man hüte sich, nachdem man wohl erkannt hat, daß diese Jugend die fremde Leitung, selbst den liebevollen Aufpasser nicht verträgt, sondern ihres Lebens eigenes Gesetz erfüllen will, der Gesamt bewegung nur den Aufpasser zu geben, der von oben aus Theorie oder fremder Beobachtung (und stamme sie selbst aus Kalifornien) her, anderen Mensehen, die durch ihr Leben und ihr Opfer ein Recht auf das Vermögen der Nation haben (Keren Hajessod ist keine Almosensammlung, werte Herren Zionisten!), das Gesetz ihres Lebens gar zu gern vorschreiben wollen. Denn, und das ist das Entscheidende, man hat im Leben der Kwuzoth bereits erprobt, wie auch die unlösbarsten Probleme sich zu lösen beginnen. Darüber zum Schluß, auch aus dem nackten Tatsachenmaterial dieses Sammelbuches, noch einige Beispiele. Wenn es eine Frage gab, die geeignet war, das innere Gleichgewicht der Kwuzah und die Gleichheit aller ihrer Mitglieder zu erschüttern, so war es die Frage der Stellung der Frau, der Familie und des Kindes. Und es ist kein Zufall, daß diese Fragen auch in den Begegnungen der Kwuzoth und in den Artikeln des Buches eine so große Rolle spielen. Denn sie sind wahrhaft entscheidend für das gesellschaftliche Leben der Kwuzah. Zuerst die Frage der Frau. Soll die Frau sich, der hergebrachten Meinung ihrer „natürlichen Anlage" entsprechend, auf die Haus- und Küchenarbeit beschränken oder gleichberechtigt in jeder Beziehung neben den Mann treten? Später, als die ersten Familien sich bildeten, trat das Problem verschärfter auf, um schließlich in der Frage der Kinder, ihrer gemeinsamen oder getrennten Erziehung und des gemeinsamen Nachtlagers, fern von den Eltern (oder im Zimmer der Eltern), zu münden. Im Laufe der Zeit hat die Frage der Befreiung der Frau eine gewisse, allgemein anerkannte Lösung gefunden. Liegt doch gerade einer der begründetsten Vorwürfe gegen den Moschaw in der Tatsache, daß der Frau dort wiederum alle Lasten des Haushalts und der Kindererziehung aufgeladen werden und ihr damit jede Möglichkeit der geistigen Befreiung unwiderruflich fehlt. Voraussetzung der Befreiung der Frau ist nicht nur: volle Gleichstellung in allen Arbeiten, sondern: gemeinsame Erziehung der Kinder durch berufene Hand oder wenigstens, soweit die Erziehung nicht ganz zentralisiert ist, Beteiligung von Mann und Frau auch an der Erziehung in gleicher Weise. Doch ist selbst diese Frage nicht unbestritten, und es gibt genügend Stimmen auch in den Kwuzoth, die den Einfluß der Eltern auf das Kind gegenüber der angeblichen „Nivellierung" durch Gemeinschaftserziehung stärken wollen. Ja, Tabenkin, einer der Führer der großen Kommune, fragt geradezu: „Wer gibt uns das Recht, um der Befreiung der Frau willen das Kind zu opfern? Hier muß sich die Frau ihrer natürlichen Aufgabe

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.