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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 12 · p. 721

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 12
Article
Die Kwuzah
Date
1924-01-01
Page
721 (sequence 6)
Language
German
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Die Kwuzah 721 Weges läßt im Moschaw den Feind, im Abfall von der Kwuzah den Verrat, in der Wegrichtung das Absolute erblicken. Sie verdichtet sich zu dem Glauben daran, daß eine neue Zeit der Festlegung für die Kwuzah gekommen sei; denn wie manches Hinausgehen aus der Kwuzah und fast jedes unleugbare Straucheln nicht um des Prinzips der Gemeinschaftsarbeit der Gleichen gekommen sei, sondern aus nebensächlichen Gründen, Zwistigkeiten, Launen und Kapricen, Mangel an Anpassungsfähigkeit, Abenteurertrieb, der vielfach ungelösten Familienfrage, der schweren Lage der Landwirtschaft im allgemeinen, der Assimilierung immer neuer Leute usw., so sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, wo die Probleme sich zu klären beginnen, wo man die Ideologie verlassen, die ökonomische Existenzfrage in den Mittelpunkt stellen kann (Tabenkin); wo man aber darüber hinaus die Beziehungen des Einzelnen zur Kwuzah, des Genossen zum Genossen, der Kwuzah zur Kwuzah und zur Gesamtarbeiterschaft in gesetzlicher Form festlegen kann und muß und so zu einer Klärung der wirren Beziehungen, die soviel Schaden gestiftet haben, kommen kann. Und so sind von besonderer Wichtigkeit die „Gesetzes*Vorschläge der Kommission der Kwuzoth, die das Leben nach innen hin regeln sollen, so daß der Gesamtheit die Kontrolle und Verantwortung und dem Einzelnen doch die möglichste Freiheit bleibt. In einem meisterhaften Aufsatz, dem ein Zitat aus Bialiks „Halachah und Agadah" vorangestellt ist („Kommt und stellt euch Schranken auf; die Legendenzeit der Kwuzah ist vorüber"), spricht Schaul Meirow aus Cinereth über die Bedeutung des Gesetzes für die Entwicklung der Kwuzoth; all denen sei es zur Lektüre empfohlen, die in der zionistischen Jugendbewegung falsche, fremde Gesetze von außen sich holen und glauben, unter jenem fremden Gesetz auch in Erez Israel sich eingliedern zu können. Wir können hier nur, um seiner Wichtigkeit willen, den 3. Paragraphen dieses Gesetzes wiedergeben, der die gesellschaftlichen Grundlagen der Kwuzah festlegt: 1. Arbeitspflicht aller. 2. Genossenschaftliche Arbeit unter Selbstverwaltung aller Arbeitenden. 3- Kommunistisches Leben, unter gleichen Lebensbedingungen in der Kwuzah. 4- Gleichheit der Rechte in Gemeinschaft und Wirtschaft. 5* Selbstwahl der Genossen, unter Bestätigung der Gesamtarbeiterorganisation. 6. Verantwortlichkeit des Einzelnen und gegenseitige Verantwortlichkeit. 7- Disziplin in allen Wirtschaftszweigen und im genossenschaftlichen Leben. 8. Freiheit des Einzelnen in Angelegenheiten der Politik, Religion, Partei usw.

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