Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Jüdische Rentenbank
- Date
- 1924-01-01
- Page
- 715 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Jüdische Rentenbank 715 fach auch 8—10% Reinertrag. So daß kein Grund besteht, das Werk der Großkolonisation in der bisherigen Weise weiter zu sabotieren; obwohl die große Völkerwelt, England voran, uns daraufhin bereits als zu geschichtlichem, staatsbildendem Wesen unfähig anzusehen beginnt ... IX. Geld kann nicht aus nichts geschaffen werden; mit diesem richtigen Satz wird das zionistische ancien regime vielleicht versuchen, auch den Gedanken der Rentenbank zu bekämpfen. Die Anwendung wäre verkehrt: denn es soll gerade wirkliches Geld, verpfändetes immobiles Kapital, kondensierte vergangene Arbeit, dem echten Golde völlig ebenbürtig, den Kreditnehmern in der symbolisierten Form der Rentennoten dargebracht werden; es besteht kein Grund, anzunehmen, daß dieses Geld nicht als vollwertig angesehen werden könnte. Als Belohnung soll den Kreditgebern wiederum wirkliches Geld, vollwertiger Ertrag künftiger Arbeit, in mindestens einer dem wahren Einsatz entsprechenden Höhe zufließen. Wie in aller Welt üblich, soll auch hier (nur in besonderer Form) Arbeit durch Kapital Mehrwert erzeugen. Und man muß den Verantwortlichen, denen so eine wahrhaft staatsmännische Tat winkt, zurufen: Hic Rhodus, hic saltate! Der theoretischen Klärung der völlig gesunden Grundlagen muß eine sorgfältig durchdachte praktische Ausführung folgen. Das Rentengeld wäre stets nur nach Bedarf herauszugeben, nämlich nach dem wirklichen Geldbedarf der Wirtschaft: da nur so die Vermeidung eines Disagios nach menschlichem Ermessen als gesichert erscheint. Bei der überaus korrekten Fundierung der Rentennoten — echtes Kapital als Deckung, volle wirtschaftliche Investition, echte Waren als Zinsertrag — braucht kein großes Finanzhaus sich zu scheuen, die Garantievermittlung mit zu übernehmen: und das absolut wohlbegründete Vertrauen auch nur eines einzigen mitgarantierenden großen Finanzhauses von internationalem Ruf wird genügen, um die doch wirklich bestehende sachliche Hochwertigkeit der jüdischen Rentennoten der Praxis als etwas Selbstverständliches einzuprägen. Andere Staaten brauchen derlei nicht: wohl aber wir. Man kann, ähnlich wie beim deutschen Rentengeld, und um die Herausgabe der Rentennoten auch hier möglichst einzuschränken, für je etwa 20 Pfund Noten einen Rentenpfandbrief bereitstellen, der dem Inhaber eine Goldverzinsung von 5% sichert: der Ertrag dafür wird ja, ursprünglich in Waren, vollwertig durch die Kreditnehmer aufgebracht werden. Will man die Kreditnehmer auch die Betriebskosten der Rentenbank tragen lassen, so würde dies mit etwa 1 % Provision reichlich erledigt sein. Es ist wohl nicht zu befürchten, daß irgendeine Regierung ihren Staatsbürgern verbieten^ könnte, für die jüdische Rentenbank mitzugarantieren: wird doch durch die Garantie überhaupt kein Kapital dem eigenen Lande entzogen, sondern es werden umgekehrt zinsbringende Anteilscheine umsonst ins Land gebracht. Die jüdische Kolonisation wird durch die