Der Jude
- Journal
- Der Jude
- Volume
- 8 (1924)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Jüdische Rentenbank
- Date
- 1924-01-01
- Page
- 713 (sequence 8)
- Language
- German
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Jüdische Rentenbank 7*3 Sicherheiten für sein Pfand durch die rein wirtschaftliche Verwendung der Rentengelder. Infolge der im Verhältnis 1 : 2 zur Deckung beschränkten, überdies noch allmählich vorzunehmenden Notenausgabe ist auch nur die Hälfte des Garantiebesitzes theoretisch „gefährdet"; von dieser Hälfte bezieht der Besitzer nun durch seine Beteiligung an der Rentenbank einen Zinssatz von 6% jährlich — also schon mehr als unter normalen Verhältnissen, Man könnte ferner noch einen Schritt weitergehen und die Beteiligung der Garanten an der Rentenbank etwa sogar mit 30% veranschlagen: während natürlich der Rest in der Bank selbst als Anteil der Jewish Agency, bzw. ihres zentralen Kolonisationsinstituts, stehen bleiben würde. Bei derartigem Entgegenkommen gegenüber den Garanten, das ohne jedes Risiko einer für Hypothekenverhältnisse recht hohen (634%igen) Verzinsung der wirklich verpfändeten Besitzteile entsprechen würde — für die ja die eigentlichen Erwerbszinsen dem Eigentümer auch noch ohne weiteres verbleiben —, wird die jüdische Rentenbank am Ende gar auch mit einem größeren Angebot von nicht jüdischer Seite mit zu rechnen haben: wir würden darin nur ein Zeichen von Vertrauen sehen, und man sollte eine solche Chance keineswegs aus engen nationalistischen Gründen ausschlagen, da die Majorität des jüdischen Anteils an der Rentenbank stets gesichert bleiben wird. VIII. Das eigentliche Nationalvermögen der Judenheit an pfändbarem, für die Errichtung einer Rentenbank in Frage kommendem Besitz dürfte wohl nur sehr schwer mit einiger Genauigkeit abzuschätzen sein. Für die Gesamtheit der öffentlichen bzw. öffentlich faßbaren Güter (Nationalgüter) gibt Arlosoroff — zu Anleihezwecken, v. o. — 12 Millionen £ an. Vielleicht dürfen wir die Gesamtheit des pfändbaren Eigentums, das der Rentenbank zur Verfügung gestellt werden würde, bei privatem Immobilienbesitz 10% Belastung gerechnet, mit ungefähr dem fünffachen Betrag ansetzen: dies dürfte reichlich genügen, um einen Zinssatz von 5% für die Kolonisten zu ermöglichen, auch wenn ein Teil davon etwa f ür die Beanspruchung einer nationalen Hypothekenbank abgerechnet werden sollte. Man wird freilich scharf darauf achten müssen, daß es keinem der Kreditnehmer der Rentenbank einfällt, das empfangene Geld, besonders im Anfang, einfach zu noch höheren Zinsen weiterzugeben. Doch ist dies mehr eine Frage der internen Organisation des Kolonisationswerkes; man wird dieses Werk sehr weitgehend in öffentlicher Hand zu belassen haben, den Kreditnehmern letzter Instanz also Sach - und nicht Geldkredite in die Hände geben. Dies darf durchaus nicht als sozialistische bzw. „kommunistische" Kolonisation angesprochen oder gar diskreditiert werden: hat denn die Ostindische Gesellschaft, als Vorläuferin und Vorarbeiterin des Britischen Imperiums, sozialistische — weil zentral organisierte — Kolonisation getrieben? Und wenn auch unsere Methoden von denjenigen Lord Clives und