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Der Jude · 1924-01-01 · Heft 12 · p. 709

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Journal
Der Jude
Volume
8 (1924)
Issue
Heft 12
Article
Jüdische Rentenbank
Date
1924-01-01
Page
709 (sequence 4)
Language
German
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Jüdische Rentenbank 709 während wir für solche Erschütterungen wirtschaftlich noch zu schwach sind. Schon die Möglichkeit dieser Einwände allein wird der notwendigermaßen sehr vorsichtigen Mandatsmacht Bedenken einflößen, die den auch so schon schwerwiegenden politischen ein noch größeres Gewicht verleihen müssen. Der Arlosoroffsche Plan wird daher nicht so leicht zur Verwirklichung gelangen können. Aber es scheint uns dafür durchaus möglich, auf dem Wege einer jüdischen Rentenbank außerordentlich viel zu erreichen, da man hierbei, im Gegensatz zu den Grundlagen einer Goldbank, auch den in allen Ländern der Diaspora zerstreuten jüdischen Privat besitz mit heranziehen kann. IV. Gewöhnliche Banknoten sind das Äquivalent staatlich (oder wenigstens staatsrechtlich) thesaurierten Goldes; die Autorität des Staates sichert ihnen einen vollen Wert selbst bei relativ geringer Deckung. Staatlich konzessionierte Rentennoten aber sind das Äquivalent privater Besitztümer, vor allem Immobilien, die zu diesem Zwecke hypothekarisch verpfändet werden; die Deckung ist dabei stets als vollständig vorauszusetzen, wenigstens hat man geringere Deckung noch nirgends vorzuschlagen unternommen: wiewohl z. B. die stillschweigende Verquickung der deutschen Rentenmark mit ungedecktem Papiergeld nichts anderes bedeutete und doch restlos gelungen ist. Die Erfahrung hat gezeigt, daß Rentengeld, falls nötig, vom Markte als durchaus vollwertig angesehen und aufgenommen wird. Als vor über hundert Jahren Dänemark nach den schweren Wirren der napoleonischen Zeit (das Bombardement Kopenhagens, 1807, durch englische Kriegsschiffe ist bis heute im dänischen Volksbewußtsein lebendig geblieben) für die Sanierung seiner Finanzen kein Gold in der Welt erhalten konnte, griff es auf seine Immobilien zurück und schuf eine Rentenbank, die sich trefflich bewährte: das verpfändete Privatgut erwies sich als vollwertiges „Geld", und die Belastung der Eigentümer, die nach wenigen Jahren wieder aufgehoben werden konnte, war ein belangloser Schaden gegenüber der durchschlagenden Wirkung der Rettungsaktion. Als gar in neuester Zeit Deutschland durch seine Rentenbank nach wenigen Tagen das Gleichgewicht seiner völlig zerrütteten, fieberhaft.dahinschwindenden Währung wiederhergestellt hatte, war damit der Beweis noch eklatanter erbracht: selbstverständlich i s t verpfändeter Immobilienbesitz Geld, genau ebenso — ja, rein wirtschaftlich noch mehr — wie thesaurierter Staatsbesitz, der eben mehr tragen muß, als er selbst wert ist. Die kommenden Zeiten werden immer weniger mit dem verfügbaren Goldbesitz allein als Geldgrundlage auskommen; auch die Heranziehung von Silber und minderen Metallen kann die Lösung nicht geben; nicht jede Ware aber kann als Geld fungieren. Die dynamische Lösung im bargeldlosen Verkehr kann ebenfalls nicht als vollendet angesehen werden; besonders in schwierigen Zeiten verlangen die mißtrauischer werdenden Gemüter reale Grund-

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